Wuppertal Falsche Polizisten zocken Senioren ab

Wuppertal · Sechs Männern wird vorgeworfen, mit perfiden Tricks teils hohe Geldsummen von älteren Menschen ergaunert zu haben. Der Gesamtschaden soll 260.000 Euro betragen. Die Bande schlug auch in Erkrath, Solingen und Moers zu.

Wenn es darum geht, ältere Menschen um ihr Erspartes zu bringen, beweisen Betrüger immer wieder erstaunlichen Eifer und Erfindungsreichtum. So auch mutmaßlich die sechs Angeklagten, die sich seit gestern vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Wuppertal verantworten müssen. Ihnen wird in insgesamt 39 Fällen gewerbs- und bandenmäßiger Betrug vorgeworfen, dabei soll ein Gesamtschaden von 260.000 Euro entstanden sein. Die Opfer finden sich im gesamten Bundesgebiet, in NRW soll die Bande in Velbert, Erkrath, Solingen, Moers und Bonn zugeschlagen haben.

Größtenteils gelassen ließen die Angeklagten die Verlesung der Anklage über sich ergehen. Die Männer sollen alle miteinander verwandt sein und sind zwischen 25 und 52 Jahre alt. Einige besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, einer ist Serbe und einer US-Amerikaner. Bei vielen Taten von der Staatsanwaltschaft genannt wurde der 31-jährige Gino S.; er lauschte den Ausführungen meist lächelnd, manchmal musste er auch lachen. Ob sich das auf die Vorwürfe bezog, blieb unklar - die ihm zur Last gelegten Taten sind jedoch alles andere als lustig. Sie zeigen nur, mit welcher Energie und Skrupellosigkeit Betrüger die Unsicherheit und Einsamkeit älterer Menschen ausnutzen.

Die Bande soll sich dabei einer gleichermaßen raffinierten wie perfiden Masche bedient haben, dabei ging sie laut Staatsanwaltschaft entschlossen und arbeitsteilig mit festgelegten Rollen vor. Mal sollen sich die Angeklagten am Telefon als Bankangestellte, mal als Mitarbeiter des Bundeskriminalamts oder als Polizisten ausgegeben haben. Meist soll es in den Gesprächen darum gegangen sein, den Opfern weiszumachen, dass sie im Besitz von Falschgeld seien. Dazu sollten die Geschädigten die Seriennummer ihrer Geldscheine vorlesen, diese dann in einen Briefumschlag legen und einem weiteren "Beamten" übergeben. Oft noch während des Telefonats sollen dann laut Staatsanwaltschaft Komplizen an der Haustür erschienen sein, die das Geld in Empfang nahmen, teils aber auch in die Wohnungen eindrangen und dort weitere Wertsachen mitgehen ließen.

Das Betrugsmuster wurde immer wieder variiert. Meist hieß es, das Geld müsse einer Echtheitsprüfung unterzogen oder auf Fingerabdrücke überprüft werden. Danach würden die Besitzer es zurückerhalten. Auch Pin-Nummern von EC-Karten wurden abgefragt, die Karten dann mitgenommen oder die Opfer dazu gebracht, selbst teils hohe Summen abzuheben. In den meisten Fällen ging es um mehrere tausend Euro, eine Geschädigte soll den Angeklagten sogar 50.000 Euro Bargeld und Schmuck im Wert von 20.000 Euro ausgehändigt haben.

Wenn eines der meist über 80-jährigen Opfer angab, nicht mehr gut zu Fuß zu sein, sollen die Männer sofort ein Taxi organisiert haben. Meldete ein Geschädigter Zweifel an, sollen die Angeklagten laut Staatsanwaltschaft direkt ruppig geworden sein. Sie hätten dann darauf hingewiesen, dass Falschaussagen strafbar seien, und damit gedroht, die Wohnung auseinanderzunehmen.

Ihre Opfer fanden die mutmaßlichen Täter zum Beispiel bei Internet-Telefondiensten. Dort suchten sie nach altmodisch klingenden Vornamen wie Margot, Hildegard oder Hedwig. Hatten sie einmal ein vielversprechendes Opfer gefunden, sollen sie nicht locker gelassen haben. So wurde ein bereits bestohlener Mann erneut geködert, indem man ihm sagte, die Polizei habe seine Wertsachen in Dubai gefunden und er könne sie auslösen, wenn er 39.000 Euro in einem Schließfach deponiere und den Schlüssel an sie übergebe. Bei einem Betrugsziel soll die Tat laut Staatsanwaltschaft sogar verschoben worden sein, weil einer der Angeklagten an diesem Tag einen Termin bei seinem Bewährungshelfer hatte.

Für den Prozess sind 24 Verhandlungstage angesetzt. An den nächsten Terminen sollen auch mehrere Geschädigte als Zeugen aussagen. Den Angeklagten drohen Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(RP)
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