Solingen Fall Linus: Strafbefehle gegen Ärzte und Apothekerin

Solingen · Im Februar 2012 wurden dem Solinger Frühchen Linus in einer Wuppertaler Klinik durch eine fehlerhafte Dosierung von Augentropfen die Augen verätzt. Nach Ansicht des Amtsgerichts Wuppertal tragen hierfür ein Mediziner der Klinik und zwei Apothekerinnen aus Köln die Verantwortung. Aus diesem Grund erließ das Gericht am Mittwoch gegen die drei Beschuldigten Strafbefehle wegen fahrlässiger Körperverletzung in Höhe von jeweils 60 Tagessätzen zwischen 100 und 120 Euro.

 Miriam und Marcus Ordowski und der kleine Linus.

Miriam und Marcus Ordowski und der kleine Linus.

Foto: Köhlen (Archiv)

Nach Überzeugung der Richter könnte der kleine Junge, der seit dem Behandlungsfehler auf einem Auge blind ist, heute ein gesundes Kind sein, wenn der Arzt und die Apothekerinnen besser aufgepasst hätten. So soll der Arzt bei der Bestellung der Augentropfen statt der richtigen Milligramm-Angabe Gramm notiert haben, wodurch eine tausendfach zu hohe Dosierung zustande kam. Ein Fehler, den dann später auch die Apothekerinnen jenes Kölner Krankenhauses nicht bemerkten, in dem die Tropfen hergestellt wurden. Die Folgen waren fatal. Insgesamt erlitten drei Kinder durch die zu hohe Dosierung Schäden. Besonders schlimm traf es aber den kleinen Linus, der seitdem auf dem rechten Auge blind ist und der wahrscheinlich noch mehrfach operiert werden muss.

Die Angeklagten haben nun zwei Wochen Zeit, gegen die Strafbefehle Einspruch einzulegen. Sollte dies geschehen, käme es zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung.

(or)
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