Solingen Fall Linus: Strafbefehle an Mediziner sind verschickt

Solingen · Auf Antrag der Wuppertaler Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Wuppertal an drei Klinikärzte Strafbefehle wegen fahrlässiger Körperverletzung geschickt, mit denen Geldstrafen von 6000 bis 7200 Euro festgesetzt wurden. Das entspricht 60 Tagessätzen, die zwischen 100 und 120 Euro angesetzt wurden.

 Mirjam und Markus Ordowski mit ihrem Baby Linus.

Mirjam und Markus Ordowski mit ihrem Baby Linus.

Foto: mak (Archiv)

Wie Carmen Schlosser, die Pressedezernentin des Amtsgerichts in Wuppertal, dazu erklärt, haben Dr. Andreas J. (39), Dr. Christa H. (51) und Christine D. (33) nun zwei Wochen Zeit, gegebenenfalls Einspruch einzulegen.

In einem solchen Fall käme es zu einer mündlichen Verhandlung. Bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe verhängt werden. Nach den jetzt abgeschlossenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wuppertal hat die zuständige Augenärztin in der Wuppertaler St. Anna-Klinik am 24. Januar 2012 eine handschriftliche Rezeptur für Augentropfen mit dem Wirkstoff Benzalkoniumchlorid übermittelt, in der die Wirkstoffmenge in mg für Milligramm angegeben war.

Der behandelnde Kinderarzt Dr. J. legte dieses Rezept zugrunde, als er am 27. Januar per E-Mail die Tropfen bei der Apothekerin Dr. H. in der Zentralapotheke des Kölner Franziskus-Hospitals bestellte. Dabei soll er unachtsam und "unter Missachtung der Sorgfaltspflicht" die Wirkstoffmenge in g für Gramm übermittelt haben. Die Folgen für drei in Wuppertal geborene Frühchen, unter ihnen Linus, der Enkel des Solingers Eugen Ordowski, der den Fall erstmals über die Solinger Morgenpost an die Öffentlichkeit brachte.

Drei Säuglingen wurden die 1000-fach überdosierten Tropfen am 7. Februar zur Vorbereitung einer Augenuntersuchung verabreicht, alle drei, so der Anklagevorwurf, hatten unerwartet heftig darauf reagiert. Erst als nach 15 Minuten die Tropfen bei einem der drei Frühchen erneut eingeträufelt werden sollten und das Kind laut schrie, wurde die Behandlung abgebrochen. Für den kleinen Linus waren die Folgen besonders schlimm. Er trug eine irreparable Erblindung des rechten Auges davon, langfristig werden noch mehrere medizinisch-kosmetische Eingriffe nötig sein, heißt es in der Anklage. Auch die beiden anderen Kinder sind durch Trübung der Hornhaut dauerhaft geschädigt.

Den Ärzten der Wuppertaler Klinik und der Apothekerin, die jetzt über ihre Anwälte den Strafbefehl erhalten haben, wird vorgeworfen, dass sie die schädigende Wirkung der 1000-fach erhöhten Konzentration von Benzalkoniumchlorid hätten vorhersehen müssen. Die Apothekerin habe eine "Plausibilitätskontrolle" beim ihr übermittelten Rezept durchführen müssen, so die Anklage.

(aki)
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