Solingen Ermittlungen gegen Solinger Amtsrichter

Solingen · Das Wuppertaler Landgericht hat ein internes Verfahren gegen einen Solinger Amtsrichter eingeleitet. Das bestätigte Landgerichts-Sprecher Dr. Thorsten Anger auf Anfrage unserer Redaktion.

Der Solinger Richter soll in mindestens elf Fällen die schriftliche Begründung für gesprochene Urteile zu spät vorgelegt haben. "Eigentlich muss sie binnen fünf Wochen zur Geschäftsstelle gelangen", erklärt Anger. Andernfalls könne das Urteil erfolgreich angefochten werden.

In einem Strafverfahren, bei dem es um eine brutale Schlägerei in einer Ohligser Gaststätte gehen soll, sei die schriftliche Begründung sogar erst etwa ein Jahr später erfolgt. Da eine Partei bei besagtem Strafverfahren bereits vorsorglich Revision eingelegt hatte, ist das Urteil nun nicht rechtskräftig. "Es wird aller Voraussicht nach vom Oberlandesgericht aufgehoben und an einen anderen Solinger Amtsrichter zurückverwiesen", sagt Staatsanwalt Wolf Baumert.

Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft sei damit nach wie vor für das Verfahren zuständig. Ein sehr seltener Fall. Außerdem nehme man nun ebenfalls Ermittlungen gegen den Solinger Richter auf, die Staatsanwaltschaft allerdings strafrechtliche. "Wäre es nur ein Einzelfall, könnte man es als Versehen betrachten", erklärt Baumert. "Aber bei elf verspäteten Urteilsbegründungen werden wir prüfen, ob dies Methode war und ein Anfangsverdacht wegen Strafvereitelung oder Rechtsbeugung vorliegt."

Nach Auskunft des Landgerichts handelt es sich nur in einem der elf Urteile um ein Strafverfahren. "Die zehn anderen sind Ordnungswidrigkeitsverfahren, bei denen es zum Teil um Geldbußen von 25 Euro geht", berichtet Thorsten Anger. Vier dieser Fälle habe der betroffene Richter zugegeben.

Die sieben anderen seien bei Recherchen herausgekommen. Das Landgericht bedauere die Vorfälle und bemühe sich um Aufklärung. Welche Konsequenzen dies für den erfahrenen Richter habe, wollte der Sprecher nicht sagen. Ein Disziplinarverfahren ist allerdings wahrscheinlich.

"Es ist uns nicht bekannt, dass das Solinger Amtsgericht überarbeitet wäre", sagt Anger. Daher gehe das Landgericht davon aus, dass der säumige Amtsrichter ein Einzelfall sei.

(RP)
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