Festnahmen in Bayern: Spione sollen für Russland US-Einrichtungen ausgespäht haben
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Solingen Eltern gegen kranke Erzieherin

Solingen · Eine Kirchengemeinde hat eine Mitarbeiterin mit Diabetes freigestellt, weil Eltern sich beschwerten. Die Mütter und Väter sahen ihre Kinder nicht mehr sicher betreut.

25 Jahre lang hat die Erzieherin ihren Dienst in einer Kindertagesstätte versehen, nie gab es einen Grund zur Klage. Doch vor gut einem Jahr wurde sie freigestellt. Zunächst für ein Jahr unter Fortzahlung der Bezüge, inzwischen ohne Bezahlung. Als Grund gibt der Arbeitgeber, eine Solinger Kirchengemeinde, die Zuckerkrankheit der Erzieherin an. Gestern sahen sich die Parteien vor dem Arbeitsgericht. Doch einig wurde man sich nicht. Richterin Sonja Bollmann entschied, dass ein Mediziner Aufklärung geben soll, inwieweit die Erkrankung die Erzieherin an der Ausübung ihres Berufes hindert oder nicht.

Wie der Anwalt der Kirchengemeinde erläuterte, hätten Eltern Druck ausgeübt und Zweifel daran geäußert, dass die Erzieherin voll arbeitsfähig sei. Einmal habe sie sich "in einem rauschähnlichen Zustand" befunden und sei erst wieder ansprechbar gewesen, nachdem ihr Kollegen Traubenzucker eingeflößt hätten. "Die Eltern haben davon Kenntnis bekommen, und einige kündigten an, ihre Kinder nicht mehr in die Einrichtung schicken zu wollen", argumentierte der Anwalt des Kindergartenträgers. Daraufhin habe ein Amtsarzt die Erzieherin untersucht und Dienstunfähigkeit bescheinigt. Erst danach sei die Freistellung erfolgt.

Die Erzieherin selbst kann sich an einen solchen Ausfall nicht erinnern. Ihr Anwalt vermutet, man wolle seine Mandantin "kaltstellen". Sie könne ein Gutachten der Uniklinik Düsseldorf vorlegen, nach dem sie voll dienstfähig sei.

Ohne medizinische Sachkenntnis sei der Fall nicht zu entscheiden, befand Arbeitsrichterin Bollmann und beraumte einen Kammertermin am 2. November an. Bis dahin solle sich der Arbeitgeber allerdings darum kümmern, dass die Mitarbeiterin weiter krankenversichert sei und auch beim Arbeitsamt Anspruch auf Unterstützung anmelden könne. Die Erzieherin hat bereits ein Schreiben von der Krankenkasse bekommen, nach dem sie nicht mehr versichert ist, und auch beim Arbeitsamt habe man den Antrag auf Unterstützung abgelehnt mit der Begründung, sie sei ja nur von der Arbeit freigestellt und nicht arbeitslos.

In den städtischen Kindertagesstätten hat es nach Auskunft von Stadtsprecher Lutz Peter noch keinen Fall dieser Art gegeben. "In jeder Kindertagesstätte gibt es seit Inkrafttreten des neuen Kinderbildungsgesetzes einen Rat, der sich mit solchen Fällen befassen würde", sagt Peters auf Anfrage unserer Zeitung. Der Rat setzt sich zusammen aus einem Vertreter des Trägers, der Leitung und der Eltern der jeweiligen Kindertagesstätte. Er tritt einmal pro Jahr turnusmäßig sowie nach Bedarf zusammen. Ist ein Mitarbeiter länger krank, so wird eine Untersuchung beim Amtsarzt veranlasst. Dies, so Peters, trifft auf alle städtischen Mitarbeiter zu.

Eine außergerichtliche Einigung hatte auch die Kirchengemeinde angestrebt und der Erzieherin eine andere Tätigkeit in der Jugendarbeit angeboten, die diese jedoch ablehnte. Nach Aussage der Gemeinde mit dem Hinweis, sie wolle nicht an Wochenenden arbeiten oder Ferienfreizeiten begleiten.

(RP)
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