Solingen Elf Mal mit dem Messer eingestochen

Solingen · Ein undurchsichtiges Geflecht aus Widersprüchen und Unklarheiten muss die fünfte Strafkammer des Wuppertaler Landgerichts seit Mittwoch entwirren. Ein 33-jähriger Solinger muss sich wegen versuchten Totschlags, vorsätzlicher Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes verantworten.

Ihm wird vorgeworfen, einen 27-jährigen Bekannten nach dem Besuch einer Gaststätte auf offener Straße mit einem Messer lebensgefährlich verletzt zu haben. Dabei soll er so lange auf sein Opfer eingestochen haben, bis herbei eilende Passanten ihn wegzogen. Der Angegriffene soll nur durch eine Notoperation überlebt haben und leidet seit der Tat an Panikattacken. Vor Gericht gab der Angeklagte den Messerangriff zu, bestritt aber den Vorwurf, er habe sein Opfer töten wollen und machte nur vage Angaben zum Tatmotiv.

Fest steht: Am Abend des 29. April besuchte der Angeklagte eine Ohligser Gaststätte. Dort traf er auf sein späteres Opfer. Beide Familien sind durch Einheirat miteinander verbunden. Nach einem Streit verließ der Angeklagte das Lokal und ging zu Fuß nach Hause, holte dort ein 30 Zentimeter langes Küchenmesser und machte sich wieder auf den Weg in Richtung Ohligser Innenstadt. An einer Straßenecke in Nähe des Lokals begegneten sich der Angeklagte und sein Opfer erneut. Mit den Worten "Du musst sterben" soll der 33-Jährige sich dann auf seinen Kontrahenten gestürzt und diesen nach dem ersten Angriff etwa 100 Meter weit verfolgt haben. Elf Messerstiche sollen beim Opfer zu Verletzungen an verschiedenen Organen geführt haben, von denen der 27-Jährige sich erst nach wochenlangem Aufenthalt auf der Intensivstation erholte.

Bei der Frage nach dem Tatmotiv blockte der Angeklagte ab: Es sei um eine ernste familiäre Auseinandersetzung mit dem Bruder des Angegriffenen gegangen. Dieser habe ihn bereits mehrfach provoziert und ihm angedroht, ihm die Beine und den Hals zu brechen. Auch er sei am Tatabend im Lokal gewesen. Der 33-Jährige gab an, Angst vor der Familie des Opfers gehabt zu haben. Seine Beteuerungen, er habe mit dem Messer niemanden verletzen wollen, mochte ihm der Richter nicht glauben.

Für die Befragung des Opfers wurde der Angeklagte in einen benachbarten Gerichtssaal ausquartiert, wo er per Video-Übertragung zuhören konnte. Damit wollte das Gericht verhindern, dass die unmittelbare Konfrontation mit dem mutmaßlichen Täter neue Panikattacken beim Angegriffenen auslösen konnten.

(ied)
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