Solingen Ein Jahr Haft auf Bewährung für Salafisten

Solingen · Hamburger wegen Maikrawalle 2012 verurteilt. Mann wurde 2009 bereits in Pakistan aufgegriffen.

Am Ende blieb auch diesem Angeklagten das Gefängnis erspart. Ein Richter des Amtsgerichts Solingen hat gestern einen 28-jährigen Salafisten wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung sowie Landfriedensbruchs zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Damit blieb das Gericht erneut unter dem Strafantrag des Staatsanwalts, der eine Haftstrafe ohne Bewährung gefordert hatte.

Zwar sah es auch der Richter als erwiesen an, dass sich der Familienvater am 1. Mai 2012 an den Ausschreitungen der radikalen Muslime beteiligt hatte. Seinerzeit waren vor dem Solinger Rathaus Polizisten verletzt worden. Die Salafisten hatten sich provoziert gefühlt, weil Pro-NRW-Mitglieder Mohammed-Karikaturen hochgehalten hatten. Und tatsächlich zeigte ein gestern vorgeführtes Polizeivideo den Hamburger, wie er im Mai 2012 versuchte, eine Absperrung zu übersteigen. Dennoch schickte das Gericht den Mann nicht in Haft. Denn bislang war der Hamburger nie mit deutschen Gesetzen in Konflikt geraten.

Mit denen anderer Länder aber schon. So wurde der zum Islam konvertierte Russlanddeutsche 2009 mit anderen Islamisten in Pakistan aufgegriffen und inhaftiert. Später schob man ihn nach Deutschland ab, wo sein Pass eingezogen wurde. In Hamburg verkehrte der Mann überdies in einer Moschee, in der schon die Attentäter des 11. September ein- und ausgingen und die inzwischen geschlossen ist.

Nach Ansicht seines Verteidiger ist jedoch inzwischen unklar, ob sich der 28-Jährige noch in der Szene bewegt. Der Anwalt plädierte auf Freispruch. Die Polizei sieht die Rolle des Hamburger hingegen weiter anders. Ein Staatsschutzbeamter sagte, Kollegen hätten noch vor kurzem von einer Durchsuchung bei dem Mann berichtet.

(RP)
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