Solingen Eifersuchtsdrama endete beinahe tödlich

Solingen · Seine Reue und die Tatsache, dass er letztlich von seinem Opfer abließ, bewahrten den Angeklagten vor einem Verfahren wegen versuchten Totschlags. So wurdeam Mittwoch jenes Eifersuchtsdrama, das sich am 27. Januar im CVJM-Heim am Birkenweiher abspielte, mit einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung abgeurteilt.

Die muss der 19-jährige Täter verbüßen, der mit einem hölzernen Stuhlbein mehrfach auf den Kopf seines Opfers eingeschlagen hatte. Dieser junge Mann war der Freund seiner Exfreundin, die junge Frau pflegte zu beiden Männern noch intime Kontakte.

Das Opfer erlitt durch die massiven Schläge auf den Kopf einen Schädelbruch, musste notoperiert werden und war lange in der Klinik. "Ich musste erst wieder sprechen lernen", sagte der 24-Jährige, der wie auch der Täter in dem Wohnheim lebte.

Dass der Täter weiterhin eine Beziehung zu seiner Freundin unterhielt, war dem 24-Jährigen kurz vor der Tat klar geworden. Am Tattag gegen 5 Uhr morgens war er mit der Freundin in seinem Wohnheim-Zimmer, als der Angeklagte plötzlich an die Tür hämmerte. "Ich habe die Tür nur einen Spalt aufgemacht, da sah ich schon das Stuhlbein, unmittelbar danach spürte ich den ersten Schlag", sagte das Opfer am Mittwoch als Zeuge vor dem Jugendschöffengericht. "Er hat direkt draufgeschlagen,", berichtete er.

Reichlich Alkohol im Spiel

Die junge Frau, die Anlass für die Auseinandersetzung war, hat heute nach eigenen Aussagen zu keinem der beiden Männer mehr Kontakt. Sie bestätigte die Beziehung zu beiden Männern, am Tatabend sei reichlich Alkohol im Spiel gewesen. Dennoch, bei dem Täter wurden maximal 1,4 Promille zur Tatzeit rückgerechnet, kein Wert, der ihn in den Zustand verminderter Schuldfähigkeit versetzt hätte.

Auch sein Drogenkonsum, so erklärte ein Gutachter, habe nicht zu Ausfällen geführt. Zwar läge ein Alkohol- und Drogenmissbrauch vor, doch man könnte nicht von einer Abhängigkeit sprechen. Auch lägen beim Angeklagten keine krankhaften seelischen Störungen vor, wie ein vorheriger Aufenthalt in der Kinder- und Jugendpsychiatrie vermuten ließ.

Von einem für das Jugendschöffengericht außergewöhnlichen Fall, was die Schwere der Tat und die Auswirkungen für das Opfer angehe, sprach der Vorsitzende Richter Joachim Schmitz-Knierim. Der Angeklagte habe damit rechnen müssen, dass sein Opfer die Schläge nicht überlebt, sei jedoch zum Glück noch rechtzeitig von seinem Vorhaben zurückgetreten. "Er hätte sein Opfer um Haaresbreite totgeschlagen", sagte der Vorsitzende. Der Angeklagte sagte in seinem Schlusswort: "Es tut mir einfach nur leid, mir fehlen die Worte."

(RP)
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