Sozialleistungen unrechtmäßig bezogen Ehepaar aus Solingen muss zahlen

SOLINGEN/WUPPERTAL · Berufungsverhandlung wegen Sozialbetrugs am Wuppertaler Landgericht endet mit Schuldspruch und Geldstrafe für die beiden Angeklagten.

Wer Geld verdient, muss das dem Jobcenter mitteilen. So steht es im Merkblatt der Arbeitsagentur, dass jeder lesen sollte. Und so steht es auch im Antrag, den man unterschreibt, bevor das ALG2 aufs Konto fließt. Getan haben dies zwei Angeklagte vor dem Landgericht in Wuppertal offenbar nicht. Ein Solinger und seine mitangeklagte Frau kassierten deswegen mehr als 8000 Euro, obwohl sie nebenher Einkünfte hatten. Und das nicht zu knapp:

Der 53-jährige hatte kurz nach dem Antrag auf Sozialleistungen noch ein weiteres Schriftstück unterschrieben, dass ihm zum Pächter einer Waschstraße in Solingen gemacht hatte. Bekannt ist dazu so viel: Von Oktober 2015 bis Mai 2016 flossen nicht nur 8000 Euro an Sozialleistungen, sondern auch noch 49.000 Euro als Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb an die Familie. Das Amtsgericht hatte den Mann zu einer Geldstrafe von 5600 Euro und seine Frau zur Zahlung von 1600 Euro verurteilt. Beide waren gegen das Urteil in die Berufung gegangen.

Die wiederum wurde nun am Wuppertaler Landgericht verhandelt mit dem Ziel, die angeblich unwissende Ehefrau freizusprechen und ihrem Mann zu einer geringeren Geldstrafe zu verhelfen. Beide hatten am Amtsgericht zu den Vorwürfen geschwiegen. Dass nun vom Angeklagten kein Freispruch gefordert wurde, glich im Grunde bereits einem Geständnis. Ein solches ließ er dann auch von seinem Verteidiger vortragen, allerdings berief sich der Angeklagte auf Überforderung. Er habe mit der Waschstraße zu viel um die Ohren gehabt und es schlicht vergessen, die Selbständigkeit beim Jobcenter zu melden. Seine Frau habe von all dem ohnehin nichts gewusst, sie habe sich um Haushalt und Kinder gekümmert.

Das allerdings wollte der Richter so nicht unkommentiert im Raum stehen lassen: Es sei doch eher lebensfern, dass die Frau nicht wisse, womit der Mann sein Geld verdiene. Der Vorsitzende wollte darauf eine Antwort vom Angeklagten, der blieb sie ihm schuldig. Die mitangeklagte Ehefrau lieferte sie später nach: Ja, sie habe gewusst, dass ihr Mann die Waschanlage gepachtet habe. Dass Geld, das von der Waschanlage aufs Konto geflossen war, wurde als „von der Familie“ kommend erklärt.

Bei der Bank hatte man stattdessen von „Geldwäsche“ gesprochen. Am Ende blieb es bei es bei dem Schuldspruch und einer Geldstrafe für die beiden Angeklagten.

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