Solinger Paar vor Gericht Drogenhandel auf kleiner Flamme

Solingen · Der Prozess gegen ein Solinger Paar startete erst fünf Jahre nach der Festnahme wegen bewaffneten Drogenhandels. Das Gericht stufte es auf einen„minderschweren Fall“ herunter.

Am 26. Juni 2017 um 6.30 Uhr stand die Polizei in der Konrad-Adenauer-Straße in der Wohnung eines heute 40 und 41 Jahre alten Solinger Pärchens, das bereits einige Zeit observiert worden war. Mit Handschellen fixierten die Beamten den Mann, der offensichtlich eilig den brisanten Inhalt von Tupperdosen in der Toilette entsorgen wollte. Dabei handelte es sich um 300 Gramm Amphetamine. Weitere Vorräte fanden sich im Kühlschrank.

Dem speziellen Geruch folgend, stellten die Beamten unter dem Couchtisch auch noch knapp ein Kilogramm Marihuana mit Verkaufsverpackungen sicher, außerdem eine Feinwaage zum Portionieren, einen Schlagring und eine Pfefferspray-Dose. Der Staatsanwalt sprach vom 24-fachen der erlaubten Drogenmenge für den Eigenkonsum. Damit schien der Tatbestand von „Bewaffnetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“ erfüllt, der zu hohen Strafen führt. Die einsichtige Kooperation, von der Polizei gelobt, bewahrte das Pärchen zumindest vor der Untersuchungshaft.

Erst jetzt, fünf Jahre später, wurde die Anklage vor dem Landgericht in Wuppertal verhandelt. Interne Verzögerungen, Überlastungen durch Personalmangel und danach die Einschränkungen durch Covid-19 ließen keine schnellere Verhandlung zu, ein Nachteil auch für die Angeklagten, die in ihrer Zukunftsplanung im Ungewissen blieben – wenn man von Heirat und neuerlichem Nachwuchs absieht. Mehr Zeit aber auch für die Anwälte, die in Verhandlungen mit dem Gericht vorher schon für eine Relativierung der lange zurückliegenden Vorwürfe sorgen konnten.

Die Angeklagten hatten damals hinsichtlich der Drogen gleich die Reißleine gezogen – blitzartiger Rückzug aus der Szene, Entzug und Drogenberatung mit Neuordnung der persönlichen Umstände. Dazu gehörte auch der Kampf mit dem Jugendamt, das nach dem Polizeieinsatz zwei ihrer Kinder aus vorehelichen Zeiten in Pflegefamilien untergebracht hatte und sich nun misstrauisch gegen eine Familienzusammenführung sperrte.

Selbst das Gericht sah mittlerweile die „Waffen“ etwas entspannter. Geladene und entsicherte Schusswaffen wären etwas anderes gewesen. Das „Tierschutzspray“, so die Angeklagte, habe sie beim nächtlichen Hundeausführen dabei gehabt, den Schlagring sah das Gericht bedenklicher. Denn die Vorstrafenliste des Angeklagten war umfangreich und schien eine gewisse Unbeherrschtheit bei Streitereien zu belegen. Nach dem Vorfall im Juli 2017 war er aber nicht mehr aufgefallen und holt sich jetzt seinen Adrenalin-Kick bei Mountainbike-Rennen.

Nach dem Blick auf die vollständige Einlassung der Beschuldigten stufte das Gericht die Klage auf einen „minderschweren Fall“ herunter, trotz der nicht geringen Menge an sichergestellten Rauschmitteln. Die nicht vorbestrafte Angeklagte, als „Kitt der Familie“ angesehen, kam deshalb mit einer Bewährungsstrafe von 13 Monaten glimpflich davon und kann sich um die Kinder kümmern.

Die lange Vorstrafenliste des Angeklagten mit Haftaufenthalten, mehrfachen Straftaten bei laufender Bewährung, außerdem nicht vollständig bezahlte Geldstrafen ließen trotz positiver Prognose keine wirklich reduzierte Strafe zu: 32 Monate Haft scheinen in Relation zur ursprünglichen Anklage trotzdem gering.

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