Solingen Diskussion um Gebühren-Gerechtigkeit

Solingen · Fürs Hinterleger-Grundstück sollen Bürger zahlen - und dies sogar rückwirkend für vier Jahre. Die umstrittene Straßenreinigungsgebühr beschäftigte gestern auch den Unterausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz.

Als dieser Gebührenbescheid Heinz Kohnen vor einigen Wochen ins Haus flatterte, war der Aufderhöher überrascht. Die Technischen Betriebe Solingen (TBS) kündigten ihm eine Nacherhebung der Grundabgaben, sprich Straßenreinigung und Winterdienst, für sein Hinterleger-Grundstück an; und zwar gleich rückwirkend für die zurückliegenden vier Jahre. Über 800 Euro sind berechnet worden.

"Bei uns entsteht der Eindruck, dass die Stadt mit Gewalt ihre Einnahmen erhöhen und den letzten Cent beim Bürger herausquetschen will", sagte Heinz Kohnen im Gespräch mit unserer Zeitung. Für den vorderen Teil des Grundstücks an der Aufderhöher Straße würde er doch bereits diese Kehr- und Winterdienstgebühren zahlen. Warum, erklärte er, müsse mit dem hinteren Teil nun doppelt gezahlt werden ? Zumal es sich bei der rund 2000 Quadrater große Hinterlieger-Fläche zu einem Großteil um Wald handele, der nicht genutzt werde. Zum kleineren Teil sei es Gartenland.

Dies ist kein Einzelfall. Nach den Worten von Heinz Kohnen soll eine Nachbarin, eine über 90 Jahre alte Seniorin, ebenfalls nachzahlen - mehr als 500 Euro.

Der Aufderhöher erwägt jetzt, die Angelegenheit vor dem Verwaltungsgericht klären zu lassen. Für Heinz Kohnen geht es dabei auch um die Frage, wie die Stadt mit ihren Bürgern als Steuerzahler umgeht. Seine Einschätzung: "So etwas macht man nicht". Die Stadt zeige in der Beziehung kein Fingerspitzengefühl. Der Bürger werde von oben herab behandelt.

Thema waren die Gebühren für Hinterlieger-Grundstücke gestern auch im Unterausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz - nach einer Eingabe eines Solingers. Die Mitglieder des Gremiums beschlossen einstimmig, die Hinterlieger-Gebühr zur weiteren Beratung an den Haupt- und Personalausschuss beziehungsweise den Zentralen Betriebsausschuss zu verweisen. "Wir sind gehalten, sämtliche Grundstücke in Solingen zu überprüfen", erklärte die Verwaltung während der Sitzung des Unterausschusses im Theater und Konzerthaus. "Die Materie selbst ist sehr rechtssicher", hieß es - und weiter: "Jedes Grundstück für sich sei ein "Veranlagungsgegenstand".

Martin Wegner, Leiter der Technischen Betriebe, bezieht sich auf die Rechtslage. Danach sind bei den Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst Vorder- sowie Hinterlieger heranziehen. Bei 15 Prozent der Gebührenzahler in Solingen handelt es sich um sogenannte Hinterlieger. Wenn ein Grundstück gärtnerisch genutzt werde, müsse es entsprechend herangezogen werden. Aus Gründen des Gleichbehandlungsgrundsatzes bleibt der Stadt nach Wegners Worten rechtlich kein Spielraum. "Jeder Gebührenzahler ist gleich zu behandeln." TBS-Chef Wegner betonte auf Anfrage, dass die Hinterleger-Gebühr nicht als zusätzliche Einnahmequelle in den städtischen Haushalt fließe. Es ist vielmehr eine Regelung zur Verteilung der Kosten bei der Straßenreinigung und dem Winterdienst. Wegner: "Dazu trägt jeder einzelne Gebührenzahler bei." Bei Überschüssen würden diese in den Folgejahren an die Gebührenzahler bei der Kalkulation zurückgegeben.

(RP)
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