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Corona-Schutzmaßnahmen in Solingen Stadt lockert Quarantäne-Regelungen

Solingen · Die Stadt lockert ab sofort ihre Quarantäne-Bestimmungen für Kontaktpersonen von Corona-Infizierten. Grundlage dafür sind die aktualisierten Quarantäne-Regelungen des Robert-Koch-Instituts (RKI), die seit Donnerstagabend vorliegen.

Nach den aktualisierten Quarantäne-Regelungen des Robert-Koch-Instituts dauert eine Quarantäne nur noch zehn Tage statt bisher 14 Tage. Zudem kann jeder die Quarantäne verlassen, sofern am fünften Tag ein negativer Corona-Test (PCR-Befund) oder am siebten Tag ein negativer Schnelltest eines anerkannten Testzentrums vorliegt. Das ermöglicht eine deutliche Verkürzung der Quarantäne-Zeit. Diese Regelung gilt für alle Personen, die ab dem 10. September in Quarantäne gehen.

Für Schüler greife diese Regel sogar ab sofort rückwirkend, erklärt Dr. Annette Heibges, Leiterin des Solinger Gesundheitsamtes. Dafür gebe es bereits entsprechende Ankündigungen des Schulministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen. Daher haben sich Annette Heibges und Jan Welzel darauf verständigt, in Solingen auch ab sofort nach diesen zu verfahren. Damit können alle Schüler, die jetzt den fünften Tag Quarantäne hinter sich haben und über einen negativen PCR-Test verfügen, die Quarantäne beenden und ab Montag wieder am Unterricht teilnehmen. Ab dem siebten Tag genügt ein negativer Schnelltest eines anerkannten Testzentrums. Ohne Test endet die Quarantäne nach dem zehnten Tag. Es braucht nicht auf Bestätigung des Quarantäne-Endes durch das Gesundheitsamt gewartet zu werden. Die Schulen und Kindertagesstätten sind über den geänderten Ablauf informiert und werden ihn ab Montag umsetzen.

Alle Eltern können also ihre Kinder am Montag zur Schule schicken, wenn die vorgenannten Bedingungen erfüllt sind. Für die Eltern von Kindern in Kitas gilt dasselbe. Denn die Kindertagesstätten verfahren ebenso wie die Schulen.

Sowohl in den Schulen als auch in den Kindertagesstätten ist ein engmaschiges Testverfahren etabliert, das dieses Vorgehen laut Heibges und Welzel erlauben und rechtfertigen. Die NRW-Landesregierung hat am Freitag ebenfalls ein solches Vorgehen angekündigt. Ein entsprechender Erlass mit detaillierten Regelungen für die Kommunen lag bis zum Mittag aber noch nicht vor.

(red)
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