Corona-Soforthilfen Landgericht erhöht Strafe nach Subventionsbetrug

Solingen / Wuppertal · Im Berufungsprozess musste sich ein ehemaliger angestellter Gebäudereiniger verantworten, weil er unberechtigt Soforthilfe in Höhe von 9000 Euro beansprucht hatte. In erster Instanz war der Solinger zu einer milden Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden.

Freiberufler und kleine Firmen wollte der Staat blitzschnell und möglichst bürokratiefrei bei den laufenden Kosten unterstützen, als durch den Lockdown im März vergangenen Jahres Existenzen auf dem Spiel standen. Zur Abfederung musste man – verkürzt gesagt –  lediglich eine Website öffnen, den Beruf oder die Firma mit Steuernummer eingeben und die Kontonummer.