Pandemie-Maßnahmen in Solingen Mehr Bußgeldverfahren wegen Corona in 2021

Solingen · Seit Beginn der Corona-Pandemie gelten Maßnahmen zu ihrer Eindämmung. In diesem Rahmen haben Ordnungsamt und Polizei in Solingen Buß- und Verwarngelder in Höhe von mehr als 850.000 Euro veranschlagt.

 Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie kontrolliert das Ordnungsamt Solingen regelmäßig die Einhaltung der Maßnahmen, wie hier in der Ohligser Fußgängerzone.

Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie kontrolliert das Ordnungsamt Solingen regelmäßig die Einhaltung der Maßnahmen, wie hier in der Ohligser Fußgängerzone.

Foto: Peter Meuter

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der von der städtischen Bußgeldstelle bearbeiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren im Rahmen der Corona-Pandemie 2021 deutlich gestiegen. Nach Angaben der Stadt wurden seit Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 mehr als 850.000 Euro an Verwarnungs- und Bußgeldern verhängt. Eingeleitet wurden die Verfahren entweder vom Stadtdienst Ordnung oder der Polizei. Beide können bei Missachtung der zur Pandemie-Eindämmung eingeführten Maßnahmen Buß- und Verwarnungsgelder verhängen. Zahlen mussten und müssen laut Coronaschutzverordnung des Landes NRW beispielsweise Unternehmen bei Missachtung von Hygiene-Regeln, aber auch Privatpersonen, die sich zum Beispiel nicht an Quarantäne-Auflagen oder Maßnahmen wie die Maskenpflicht halten.

Wie die Stadt auf Anfrage unserer Redaktion mitteilt, wurden im ersten Jahr der Pandemie in Solingen 758 Ordnungswidrigkeitsverfahren von der Bußgeldstelle bearbeitet. In diesem Rahmen wurden 2020 der Stadt zufolge Verwarnungs- und Bußgelder in Höhe von rund 324.000 Euro eingenommen. In diesem Jahr wiederum waren es bis Oktober 2423 Ordnungswidrigkeitsverfahren und rund 530.000 Euro an Buß- und Verwarnungsgeldern.

Die Stadt weist zudem daraufhin, dass die Anzahl der bearbeiteten Verfahren nicht zwangsläufig bedeutet, dass alle bereits abgeschlossen sind. „So können Betroffene form- und fristgerecht Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erheben, und letztendlich kann es im Verfahren sogar bis zur gerichtlichen Überprüfung der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit beziehungsweise der festgesetzten Geldbuße gehen“, so eine Sprecherin der Stadt. Hinzu komme außerdem, dass in der Aufstellung solche Vorgänge nicht mitgezählt wurden, bei denen Betroffene ein durch Polizei oder Ordnungsamt angebotenes Verwarngeld direkt akzeptiert und bezahlt haben.

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