Berufung vor Landgericht Wuppertal Friseur aus Solingen muss Strafe wegen unberechtigter Corona-Hilfe zahlen

Solingen/Wuppertal · Zweimal beantragte ein Solinger Friseur Corona-Hilfe – einmal unerlaubter Weise für sein Nebengewerbe. Dafür muss er nun eine Strafe zahlen. Die Entscheidung zu dem Antrag gehe auf einen Berater zurück, sagt er.

 Ein Polizeifahrzeug steht vor dem Landgericht Wuppertal.

Ein Polizeifahrzeug steht vor dem Landgericht Wuppertal.

Foto: dpa/Jan-Philipp Strobel

Vor dem Landgericht Wuppertal stand am Mittwoch ein 36-jähriger Solinger, Geschäftsführer eines Friseurgeschäfts, in einem Berufungsprozess um Corona-Hilfen. Er hatte sich auf die Beratung seines Buchhalters verlassen, als er in diesem Frühjahrs die Corona-Hilfe des Bundes für den vom Lockdown gebeutelten Salon in Anspruch nahm. Völlig korrekt, weil Haupterwerb, so das Amtsgericht in erster Instanz. Nicht korrekt dagegen war der Vorschlag des Buchhalters, eine solche Corona-Hilfe auch für das eigene, vermietete Dreifamilienhaus zu beantragen. Das Amtsgericht hatte festgestellt: Das war nicht legal, da es sich um einen Nebenerwerb handele.

Er habe dem Berater vertraut, so der Solinger jetzt bei der Berufungsverhandlung. Seinen Fehler – wenn es denn seiner sei – habe er sofort anerkannt, habe auch die Subvention sofort zurückgezahlt. Deshalb sei die Höhe des Strafbefehls über 5400 Euro überzogen. Das Amtsgericht habe die Strafe auf 2000 Euro herabgesetzt. Dagegen war die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen.

Trotz deutlich erkennbarem Mitgefühl mit dem Figaro erklärte das Landgericht Wuppertal nun, dass er sich mit dem Vorschlag des Beraters genauer hätte befassen müssen. Tatsächlich scheint genau dieser Berater im Landgericht eine zweifelhafte Prominenz zu haben. Es ist bei weitem nicht das einzige Verfahren, in dem seine Rolle geklärt werden müsse, nachdem er Mandanten in diese Subventions-Falle habe laufen lassen. Nun stellt sich die Frage: Waren es nur Tipps von einem „Buchhalter“, die man genauer habe prüfen müssen, oder waren es Vorschläge aus der Position eines „Steuerberaters“ heraus? Das habe eine ganz andere Verantwortlichkeit.

Der Friseur solle sich als Zeuge in einem Verfahren gegen den Berater zur Verfügung stellen, so die Bitte der Staatsanwältin. Der Angeklagte aber wolle seine Eltern nicht düpieren, die den Berater empfohlen hatten. Mit 3150 Euro blieb auch das Landgericht unter dem Strafbefehl, wenn auch etwas höher als das Amtsgericht – die persönlichen Verhältnisse hatten sich im Verfahren als deutlich positiver herausgestellt.

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