Corona-Regeln in Solingen Bundesnotbremse wird Donnerstag aufgehoben

Solingen · Die 7-Tage-Inzidenz ist den Prognosen entsprechend in Solingen kontinuierlich zurückgegangen. Damit kann – wie vor Pfingsten prognostiziert – am Donnerstag, 27. Mai, die Bundesnotbreme aufgehoben werden.

 Der Besuch der Außengastronomie ist in Solingen ab Donnerstag wieder möglich – aber nur wenn ein entsprechender Nachweis vorliegt.

Der Besuch der Außengastronomie ist in Solingen ab Donnerstag wieder möglich – aber nur wenn ein entsprechender Nachweis vorliegt.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Zugleich treten zahlreichen Lockerungen der Corona-Regeln in Kraft, die in der bis 4. Juni gültigen Schutzverordnung des Landes NRW verankert sind.

Im ersten Schritt wird nicht nur die von 22 Uhr bis 5 Uhr geltende Ausgangssperre aufgehoben, auch die Außengastronomie kann unter weiterhin strengen Auflagen wieder öffnen. Diese umfassen eine Corona-Schnelltestpflicht beziehungsweise ein Impf- oder Genesenen-Nachweis für Gäste und Bedienung sowie Abstandsregeln und die Kontaktnachverfolgung.

Um Gastronomen auf die anstehende Öffnung vorzubereiten, bietet die Wirtschaftsförderung Solingen in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtdienst Ordnung sowie Unterstützung des Deutscher Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) eine Frage- und Informationsstunde per Zoom an. Diese findet am Donnerstag, 27. Mai, um 11 Uhr statt. Das Angebot gilt sowohl für Anbieter, die bisher einen Abhol- und Lieferservice angeboten haben, als auch für diese, die bisher komplett geschlossen hatten.

„Wir merken, dass viele Gastronomen verunsichert sind und nicht genau wissen, welche Anforderungen sie erfüllen müssen“, sagt Nadine Thees von der Wirtschaftsförderung Solingen. Besonders die Kontaktverfolgung und die Kontrolle von den drei Gruppen „Geimpfte, Getestete und Genesene“ sei für viele recht aufwendig. „Und es besteht Informationsbedarf, welche Auflagen erfüllt werden müssen“.

Wann Restaurants und Kneipen in Solingen auch wieder die Innenbereiche öffnen und dort Gäste bewirten dürfen, hängt davon ab, ob die 7-Tage-Inzidenz in den kommenden Tagen von derzeit 65,3 weiter sinkt und dann stabil unter dem Wert von 50 bleibt.

Weitere Lockerungen betreffen ab Donnerstag unter anderem auch den Einzelhandel. Alle Geschäfte können wieder öffnen. Für Einkäufe ist keine Terminbuchung mehr notwendig, allerdings muss wie beim Besuch der Außengastronomie auch hier ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorhanden sein. Da die Bundesnotbremse entfällt, ist ein Testergebnis 48 Stunden gültig. Komplett Geimpfte und Genesene benötigen keinen Test. Der Nachweis erfolgt durch Impfausweis beziehungsweise PCR-Befund vom Gesundheitsamt.

Teilnahme an der Frage- und Informationsstunde ist möglich unter diesem Link

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