Solingen CO-Pipeline: noch keine Entscheidung

Solingen · Vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht ging der Streit um die Kohlenmonoxid-Pipeline des Bayer-Konzerns Dienstag in die nächste Runde. Ein kurzes Stück liegt auf Solinger Gebiet.

Neben dem Baumberger Landwirt Heinz-Josef Muhr und einem Privatkläger aus Langenfeld waren auch Vertreter von Bayer und der Bezirksregierung geladen, um — nicht öffentlich — über einen Eilantrag des Konzerns zu verhandeln. Dessen Ziel: Die Rücknahme einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster. Damals hatten die Richter entschieden: Die Pipeline darf zu Ende gebaut werden, vorerst aber nicht in Betrieb gehen. Unter anderem hatte das Gericht moniert, der Nutzen der Leitung für die Allgemeinheit sei nicht ohne weiteres erkennbar.

"Wir gehen davon aus, dass diese Bedenken durch den mit dem Land geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag hinfällig sind", sagte Bayer-Sprecher Christian Zöller gestern am Rande der in Düsseldorf stattfindenden Bayer-Hauptversammlung. Dort verteidigte Konzernchef Werner Wenning den Bau der CO-Pipeline: Von ihrer Sicherheit sei man überzeugt.

Eine Einschätzung, die die angereisten Anhänger der Baustopp-Initiative nicht teilen wollten. Sie demonstrierten gegen die Leitung. Monheims Bürgermeister Dr. Thomas Dünchheim (CDU) zeigte sich am Abend zuversichtlich, das Eil-Verfahren im Sinne der Gegner entscheiden zu können: "Bei den Nachbesserungen gab es keine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit. Die hätte es aber geben müssen."

Und Anwalt Dr. Jochen Heide, der neben Muhr auch die Interessen der Stadt Monheim vertritt, stellte klar: "Selbst wenn das Verwaltungsgericht die Inbetriebnahme per Eilbeschluss erlauben sollte, strömt nicht sofort Kohlenmonoxid." Zum einen sei die Leitung noch nicht ganz fertig , zum anderen seien nicht einmal alle Änderungsanträge zu Ende bearbeitet. "Und schließlich müsste die ganze Leitung technisch abgenommen werden." Heide schätzt diesen Prozess auf sechs Monate. Genug Zeit, um gegen die für Ende Mai erwartete Eil-Entscheidung der Düsseldorfer Verwaltungsrichter vorzugehen. "Ich gehe fest davon aus, dass der jeweils Unterlegene erneut beim Oberverwaltungsgericht Münster Klage einreichen wird."

(RP)
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