Solingen City will weitere Sonntagsöffnungen

Solingen · Nach einer Änderung des Ladenöffnungsgesetzes durch die Landesregierung sind mehr verkaufsoffene Sonntage möglich. Die Genehmigungspraxis wird erleichtert. Dezernent Jan Welzel setzt aber weiter auf einen breiten Konsens.

 Der Werbe- und Interessenring W.I.R Innenstadt sieht in verkaufsoffenen Sonntagen eine Belebung für die Solinger City. Nach der Gesetzesänderung wollen die innerstädtischen Händler nun noch zwei offene Sonntage beantragen.

Der Werbe- und Interessenring W.I.R Innenstadt sieht in verkaufsoffenen Sonntagen eine Belebung für die Solinger City. Nach der Gesetzesänderung wollen die innerstädtischen Händler nun noch zwei offene Sonntage beantragen.

Foto: Stephan Köhlen

Zwei sind bereits über die Bühne gegangen. Gegen den verkaufsoffenen Sonntag Anfang März in Ohligs (Frühlingserwachen) hatte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi Düssel-Rhein-Wupper zunächst vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Dort war die Gewerkschaft aber ebenso gescheitert wie wenige Tage später vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster. Der Tag des offenen Stadtteils in Höhscheid mit geöffneten Läden am vergangenen Sonntag ging dagegen glatt über die Bühne.

Und geht es nach der NRW-Landesregierung, soll das bei verkaufsoffenen Sonntagen in Zukunft auch so bleiben. Denn im Zusammenhang mit der Verabschiedung des sogenannten "Entfesselungspaketes I" wurde jetzt auch die Möglichkeit eröffnet, weitere offene Sonntage zu veranstalten, zudem wurde die Genehmigung vereinfacht. "Es gibt mehr Spielraum als zuvor", sagt Rechtsdezernent Jan Welzel im Gespräch mit unserer Redaktion.

Denn nicht mehr der unmittelbare Anlassbezug bei einem verkaufsoffenen Sonntag steht im Mittelpunkt, vielmehr das öffentliche Interesse und damit eine erleichterte Beantragungspraxis. "Das neue Gesetz stützt Öffnungsgenehmigungen auf Sachgründe", freut sich der Handelsverband.

Welzel sieht dennoch, dass man sich im Zusammenhang mit einem verkaufsoffenen Sonntag gleichwohl an einem Fest oder Markt orientieren muss. "Es bleibt bei der Zuständigkeit der Ordnungsbehörden vor Ort", so der Dezernent. "Letztlich muss der Stadtrat verkaufsoffene Sonntage genehmigen."

Welzel will auch in Zukunft am Runden Tisch mit allen Beteiligten einvernehmlich "so viel Konsens wie möglich" erreichen, wenn es darum geht, verkaufsoffene Sonntage zu terminieren und durchzuführen. "Das ist zielführend", meint Jan Welzel zu dieser Vorgehensweise, die sich in den vergangenen Monaten bewährt hat.

So wurden von zunächst zwölf vorgeschlagenen Ladenöffnungen an Sonntagen für dieses Jahr acht festgelegt. "Vier wurden zurückgewiesen, weil sie nach dem alten Recht nicht genehmigungsfähig waren", so der Dezernent. Das betraf vor allem den Stadtteil Mitte - hier gibt es bislang nur einen verkaufsoffenen Sonntag am 12. August anlässlich von "Echt.Scharf.Solingen".

"Wir werden jetzt einen neuen Anlauf unternehmen, am 28. Oktober anlässlich des Brückenfestes und am 16. Dezember zum Weihnachtsmarkt in der Innenstadt noch verkaufsoffene Sonntage zu etablieren", kündigt der Vorsitzende des Werbe- und Interessenrings W.I.R. Innenstadt, Detlef Ammann, an und ergänzt: "Das wäre wichtig für die City. Das würde sie beleben."

Dagegen kritisiert die Evangelische Kirche im Rheinland die weitere Aushöhlung des Sonntagsschutzes. Denn künftig ist die Verdoppelung der verkaufsoffenen Sonntage nach dem geänderten Ladenöffnungsgesetzes durch die Landesregierung möglich. "Wir lehnen es ab, dass der Sonntag immer mehr ein Tag des Kaufens und Verkaufens und nicht mehr ein Tag für den Menschen sein soll", sagt der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Manfred Rekowski.

Den Sinn des grundsätzlich abgesicherten Sonntagsschutzes widersprochen sieht durch die Änderung des Gesetzes auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Festgestellt wird: "Für uns bedeutet dies einen Angriff auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Handel." Die Gewerkschaft verweist auch darauf, dass mehrere Juristen in der Landtagsanhörung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen haben.

Mit Blick auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom Mai vergangenen Jahres argumentiert die Gewerkschaft Verdi überdies, dass der Anlassbezug bei verkaufsoffenen Sonntagen auch ohne Erwähnung in Landesgesetzen durch Bundesgesetze zwingend vorgeschrieben sei und kündigt Klagen an. Solingens Dezernent Jan Welzel sieht die Rechtslage anders: "Die Länder regeln das selbst".

(RP)
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