Solingen Brutaler Schläger (20) muss ins Gefängnis

Solingen · Mit der Schlägerei mitten in den Clemensgalerien Ende August 2010 fanden die Taten jenes jungen Mannes, der sich gestern vor dem Amtsgericht verantworten musste, ihren brutalen Höhepunkt: Nach einer Auseinandersetzung soll der 20-Jährige eine heute 27-jährige Frau misshandelt haben.

Die Zeugen schildern die Geschehnisse jenes Augusttages vor Gericht drastischer: An den Haaren habe die Mutter des Angeklagten die junge Frau aus einem Café gezerrt, nachdem sie sich zu einem früheren Zeitpunkt gestritten hatten. Brutale Unterstützung bekam die Mutter dann von ihrem Sohn.

Der habe die 27-Jährige dann so lange ins Gesicht getreten und mit dem Kopf gegen ein Schaufenster geschlagen, bis sie bewusstlos wurde. Voraus gegangen waren dieser Tat sechs weitere Körperverletzungen in rund zwei Monaten, in denen der Angeklagte wegen einer voran gegangenen Verurteilung wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung unter Bewährung stand.

Zwei Monate also, in denen der Solinger einen Großteil seiner Zeit auf den Stufen an dem Platz in den Clemensgalerien verbrachte und den Tag nach eigenen Angaben mit Bier anfing und mit Wodka beendete. Zwei Monate, in denen er unter anderem einen 19-jährigen Bekannten hinter der Clemenskirche zusammenschlug, nur vier Wochen später den gleichen Mann noch einmal verprügelte und einem weiteren Bekannten mit der Faust ins Gesicht schlug. Und auch dieser Mann wurde kurz darauf noch noch einmal das Opfer des aggressiven 20-Jährigen: Mit einer Bierflasche soll der dem 48-Jährigen mitten auf dem Mühlenplatz ins Gesicht geschlagen haben. Die Folge für das Opfer: eine viereinhalbstündige Operation, der Verlust von insgesamt neun Zähnen und der Einsatz einer Titanplatte ins Jochbein.

Dass er in allen Fällen etwas gemacht habe, wenn auch nicht immer in dem ihm unterstellten Ausmaß, räumte der junge Mann, der seit dem Widerruf seiner Bewährung in Haft ist, dann auch ein — einzig, warum er die Taten begangen habe, konnte er nicht erklären. Das Urteil: eine Jugendstrafe von zwei Jahren und acht Monaten.

(RP)
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