Solingen Brandstiftung: Viele offene Fragen

Solingen · Eigentlich hatten alle Prozessbeteiligten gestern fest mit einem Urteil gerechnet. Doch im Berufungsverfahren eines 49-jährigen Solingers gegen das Urteil des Amtsgerichts wegen versuchter schwerer Brandstiftung blieben am Wuppertaler Landgericht entscheidende Fragen ungeklärt.

Der Mann soll in der Nacht auf den 13. Januar im Keller eines Mehrfamilienhauses an der Schellingstraße ein Feuer gelegt haben. 63 Bewohner des Hauses retteten sich alle vor der Ankunft der Feuerwehr aus dem Haus.

Das Amtsgericht hatte den Angeklagten zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Der gesundheitlich angeschlagene Frührentner bestreitet die Tat weiterhin. Er sei zwar in der Nacht des Brandes im Keller des von ihm mitbewohnten Hauses gewesen, er beteuerte aber, dort nur nach Werkzeug und einer Leiter gesucht zu haben. Er hatte am Abend einem Freund beim Renovieren seiner Wohnung geholfen. Brandgeruch habe er nicht wahrgenommen, sagte er.

Ein wichtiger Eckpfeiler der Anklage war die Aufzeichnung einer Videokamera im Keller. Sie zeigt, wie der 49-Jährige in der Tatnacht den Keller betrat, in einem dunklen hinteren Raum verschwand und diesen kurz vor dem Ausbrechen des Feuers wieder verließ. Ein anderer Bewohner war etwa eineinhalb Stunden zuvor im Keller aufgenommen worden. Ob sich in der Zwischenzeit noch jemand anders dort aufhielt, ließ sich bisher nicht klären. Die Überwachungskamera reagiert angeblich auf Bewegung. Ob sie aber in der Tatnacht fehlerfrei funktionierte, ist nicht sicher.

Am nächsten Prozesstag will das Gericht den Techniker befragen, der die Anlage installiert hatte. Während der Verhandlung kamen Ermittlungsbeamten und mehrere Bewohner zu Wort. Der Staatsanwalt rief eine Nachbarin des Angeklagten in den Zeugenstand. Diese schilderte die bedrohliche Situation in der Brandnacht.

In der Schellingstraße hatte es seit 2010 bereits dreimal gebrannt. Hinweise auf fremde Eindringlinge im Keller des Gebäudes habe es nicht gegeben. Einen technischen Defekt als Ursache für das Feuer hatten Sachverständige bereits in der ersten Instanz ausgeschlossen.

Der Angeklagte ist mehrfach vorbestraft, unter anderem auch wegen Brandstiftung. Nach der Urteilsbegründung der Solinger Richterin war er nur wegen versuchter schwerer Brandstiftung verurteilt worden, weil das Feuer nicht auf tragende Säulen des Hauses übergriff. Das Urteil im Berufungsverfahren soll am 9. November fallen.

(ied)
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