Solingen Bökmann sollte Bußgeld für Vorgänger zahlen

Solingen · Stadt wollte den Falschen zur Verantwortung ziehen. SPD verlangt Aufklärung in der Ratssitzung.

Immer wieder wird das Städtische Klinikum von Vorgängen rund um den ehemaligen Geschäftsführer Hans-Joachim Fietz-Mahlow eingeholt. Neben Verfahren vor dem Arbeitsgericht, bei denen in diesem Jahr umstrittene Personalentscheidungen aufgearbeitet wurden, traf es im Sommer dieses Jahres Fietz-Mahlows Amtsnachfolger Hermann-Josef Bökmann. Dem flatterte ein Bußgeldbescheid der Stadt Solingen über 520 Euro auf den Tisch — für einen Vorgang, der eindeutig in die Amtszeit seines Vorgängers fiel. Es ging um vom Ordnungsamt geforderte Nachbesserungen im Zusammenhang mit dem "Haccp-Konzept" zur Lebensmittelhygiene in der Zentralküche. Bökmann kann sich vorstellen, warum seinerzeit die vom Ordnungsamt geforderten Nachbesserungen nicht beziehungsweise nur teilweise vorgenommen wurden. "Damals wurde nach dem Grundsatz ,viel reinholen, nichts ausgeben' verfahren", so Bökmann.

"Hätte ich im Sommer das Bußgeld akzeptiert, wäre das ein schwarzer Fleck auf meiner Weste gewesen", sagt Bökmann, "außerdem war ich zum in Rede stehenden Zeitpunkt noch nicht Geschäftsführer und so auch nicht für fehlende Nachbesserungen verantwortlich." Trotz der eindeutigen Sachlage habe die Stadt den Vorgang nach seinem Widerspruch an das Amtsgericht weitergegeben. Dort sei dann das Verfahren eingestellt worden. Für Hermann-Josef Bökmann stellt sich jetzt die Frage, warum die Stadt den Bußgeldbescheid nicht an den Verantwortlichen Hans-Joachim Fietz-Mahlow geschickt hat.

Eine Frage, auf die auch SPD-Fraktionsvorsitzender Tim Kurzbach gerne eine schriftliche Antwort hätte. Er hat daher zur Ratssitzung am kommenden Donnerstag eine Anfrage an Oberbürgermeister Norbert Feith gestellt, die sich mit dem Thema beschäftigt. Die SPD will unter anderem wissen, ob nunmehr ein Verfahren gegen den seinerzeit verantwortlichen Geschäftsführer Fietz-Mahlow eingeleitet wird.

Nachdem die Stadt das Bußgeldverfahren gegen Bökmann ans Gericht weitergeleitet hatte, sollen die dort zuständigen Juristen die Einstellung mit Hinweis auf das Handelsregister, in dem eindeutig Fietz-Mahlow als Verantwortlicher zum fraglichen Zeitpunkt erkennbar war, begründet haben. "Ein bereits angesetzter Gerichtstermin wurde mit dem Hinweis abgesagt, es gäbe nichts zu entscheiden", schildert Bökmann die Begründung des Gerichts, ihn nicht vorzuladen.

Nach der Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gab es nach Angaben des Geschäftsführers einen weiteren Versuch, das Krankenhaus in Regress zu nehmen. Auch dagegen wehrte sich Bökmann mit Erfolg.

(RP)
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