Solingen Bewährungsstrafe nach Missbrauch bei Party

Solingen · Das Amtsgericht wertete starken Alkoholkonsum und das Geständnis zugunsten des Angeklagten.

Gleich zu Beginn des dritten Prozesstages richtete der Angeklagte das Wort direkt an die Nebenklägerin: "Es tut mir sehr, sehr leid, was passiert ist. Ich hoffe, dass du meine Entschuldigung annimmst", sagte der 30-Jährige. Zuvor hatte er im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs bereits 10 000 Euro Schmerzensgeld sowie 1190 Euro in bar für ihre Anwaltskosten an die 25-Jährige übergeben. Der Solinger hatte schon am letzten Prozesstag vor dem Amtsgericht eingeräumt, die schlafende, alkoholisierte Frau bei einer Grill-Party im Juni 2013 sexuell missbraucht sowie Fotos davon gemacht zu haben.

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person in Tateinheit mit der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch die Bildaufnahmen verurteilte ihn das Gericht am Montag zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung.

Während der Staatsanwalt davon ausging, dass es auch zum Geschlechtsverkehr mit der schlafenden Frau gekommen war, hatte das Gericht diesbezüglich Zweifel. "Wir sind der Auffassung, dass dies nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden konnte", sagte der Richter. Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht unter anderem eine eingeschränkte Schuldfähigkeit aufgrund starken Alkoholkonsums und sein Geständnis. Zu seinen Lasten wurde ausgelegt, dass er die Ausübung der Tat fotografiert habe.

Der zweite Angeklagte, dem vorgeworfen worden war, die Frau im Anschluss durch den Missbrauch durch den Freund ebenfalls vergewaltigt zu haben, wurde freigesprochen. Hier stehe die Aussage eines Zeugen gegenüber der Aussage einer Zeugin. "Es fällt dem Gericht schwer, das, was ihm vorgeworfen wird, plausibel in den Gesamtkontext einzufügen." Der 35-Jährige sei der Gastgeber gewesen, habe zuvor einvernehmlichen Sex mit der Nebenklägerin gehabt, und in seinem Haus sei nach dem Vorfall mit seinem Freund nur Minuten zuvor der Vorwurf der Vergewaltigung erhoben worden. "Vor diesem Hintergrund bleiben Zweifel am Vorwurf des sexuellen Missbrauchs", begründete der Richter das Urteil.

(mxh)
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