Solingen Betrug mit teuren Kreditverträgen

Solingen · Die Masche war immer die gleiche: In 17 Fällen hatte jener 26-Jährige, der sich gestern wegen gewerbsmäßigem Betrug vor dem Amtsgericht verantworten musste, Andere dazu gebracht, Telefon- oder Kreditverträge auf ihren Namen abzuschließen.

Die dazugehörigen Geräte — Handys und Laptops — verkaufte der Angeklagte , die Vertragsunterzeichner erhielten zwischen 60 und einigen hundert Euro.

Darauf allerdings, dass die abgeschlossenen Verträge wie vereinbart nach drei Monaten auf den Angeklagten überschrieben würden, warteten sie vergeblich. Ebenso, wie sie auf die Rückzahlung der entstandenen Kosten warten und vermutlich auch weiterhin werden warten müssen.

Denn der entstandene Schaden — bei Vertragsunterzeichnern und betroffenen Firmen — geht wohl in die Zehntausende: Bis zu acht Handyverträge und drei Laptops am Tag ließ sich der Angeklagte zwischen April und November 2010 beschaffen. Mehrfach habe dabei ein Vermittler den Kontakt hergestellt. Die Taten räumte der Mann, der seit März inhaftiert ist, umfassend ein. Dabei seien Leute unter den Geschädigten gewesen, die er betrogen habe, aber auch Leute, mit denen er gemeinsame Sache gemacht habe.

Der weit überwiegende Anteil von ihnen habe selbst profitiert — durch einen mehr oder weniger großen finanziellen Anteil vom Erlös der Geräte. "Irgendwann ist mir jedoch klar geworden, dass das mathematisch nicht funktioniert und zu keinem Ende kommen kann. Die letzten Verkäufe habe ich nur noch gemacht, um Leute zu bezahlen, die vorher Verträge abgeschlossen hatten." Was er getan habe, täte ihm leid: "Ich werde mich schriftlich bei den Geschädigten entschuldigen und einen finanziellen Ertrag leisten." Eine Erkenntnis, die spät kommt — zumal der letzte Warnschuss ungehört verhallte: Im April vergangenen Jahres erhielt er eine Bewährungsstrafe wegen Betrugs in sechs Fällen.

Gestern verurteilte das Gericht den 26-Jährigen zu einer zweijährigen Haftstrafe ohne Bewährung. "Zu Ihren Gunsten werten wir das Geständnis, das uns eine umfangreiche Beweisaufnahme erspart hat", erklärte die Vorsitzende Richterin, "zu ihrem Nachteil die Vorstrafe und die zeitliche Nähe der Taten sowie den hohen Schaden." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(RP/rl)
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