Solingen Bänker betrog Kunden

Solingen · Weil er seinen Kunden empfahl, ihr Geld in dubiose Kapitalanlagefirmen zu investieren, wurde am Dienstag ein ehemaliger Mitarbeiter eines örtlichen Geldinstituts zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt.

 Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Foto: ddp, ddp

Sie hatten sich ihren Lebensabend anders vorgestellt: In einem Altenheim, gut versorgt, finanziell abgesichert mit dem Geld, das sie durch ehrliche Arbeit verdient und über viele Jahre angespart haben. 105 000 Euro insgesamt. 105 000 Euro, die für den 89-Jährigen und seine Frau wohl für immer verloren sind — weil sie einem Mann vertrauten, der "wie ein Sohn" für sie war.

Um 400 000 Euro geprellt

Wegen Betruges in sieben Fällen musste sich eben jener Mann Dienstagmorgen vor dem Amtsgericht verantworten. Die Betrugsopfer: Kunden des örtlichen Geldinstitutes, bei dem der Bankkaufmann seit über 40 Jahren beschäftigt ist. Kunden wie das alte Ehepaar, das der 58-Jährige seit 35 Jahren betreut hat und die manchmal auch einfach so, um Privates zu besprechen, vorbeikamen. "Auf ihn", sagt die alte Dame mit fester Stimme, "hätte ich wahre Eide geschworen."

Kunden wie jene Frau, die er als Lehrerin seines eigenen Sohnes vor rund 30 Jahren kennengelernt hatte und die das von den Eltern geerbte Geld anlegen wollte. Kunden wie sein bester Freund und dessen Schwiegertochter. Kunden, die ihm Summen zwischen 20 000 und 120 000 Euro, insgesamt über 400 000 Euro, anzuvertrauen bereit waren — und denen er zwischen Januar 2006 und Juli 2007 unter Zusage hoher Renditen zur Geldanlage bei verschiedenen dubiosen Kapitalanlagefirmen mit Sitzen auf Mallorca riet. In mehreren Fällen hatte der Mann die Beträge auch gleich über sein privates Konto an die Unternehmen überwiesen und nachweisbar rund 25 000 Euro an Provisionen kassiert.

Dabei steckte hinter den vermeintlich florierenden Immobiliengeschäften, aus denen die Ausschüttungen stammen sollten, nichts anderes als die nach einem Schneeballsystem operierenden betrügerischen Machenschaften windiger Geschäftsmänner: Nur, wenn immer neue Kunden geworben werden, die Geld anlegen, erhalten die Anleger geringe Renditen. Und: Vor allem die, die in diesem System ganz oben stehen, profitieren davon. "Das", war die Staatsanwältin überzeugt, "hätte der Angeklagte mit seiner Berufserfahrung wissen müssen."

Der 58-Jährige gestand zwar, wirkte aber in Anbetracht des Leides, das er ausgelöst hat, und insbesondere in Angesicht des alten Ehepaares wenig reumütig. Er sei "verblendet" gewesen, überzeugt, dass es sich um ein gewinnbringend geführtes Immobiliengeschäft gehandelt habe, sagte er — wenn auch bereits die von seinem Verteidiger verlesene lange Erklärung zur Kontaktaufnahme mit den Anlageunternehmen anderes hätte vermuten lassen können. "Auch ein verblendeter Betrüger ist ein Betrüger", machte indes die Richterin deutlich. "Das war eine Seifenblase, was einem Anlageberater wie Ihnen hätte klar sein müssen." Sie verurteilte den nach dem Betrug gekündigten 58-Jährigen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung.

Erspartes fürs Alter verloren

Dem alten Ehepaar hilft das nicht: Nach dem Verlust ihres Ersparten müssen sie in der alten Wohnung leben bleiben, auch wenn dies aufgrund ihrer Erkrankungen kaum möglich ist. "Wir müssen auf alles verzichten. Wir haben das nicht verdient."

(RP)
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