Rechtsstreit Arbeitsgericht löst den Betriebsrat bei Borbet auf

Solingen · Die 1. Kammer des Arbeitsgerichts Solingen hat am Freitag auf Antrag des Unternehmens und auf Antrag von mehr als einem Viertel der Belegschaft des Leichtmetallfelgenherstellers Borbet den 2018 gebildeten 13-köpfigen Betriebsrat aufgelöst.

(red) Die 1. Kammer des Arbeitsgerichts Solingen hat gestern auf Antrag des Unternehmens und auf Antrag von mehr als einem Viertel der Belegschaft des Leichtmetallfelgenherstellers Borbet aus Solingen den 2018 gebildeten 13-köpfigen Betriebsrat aufgelöst. Das teilte das Gericht mit.

Zur Überzeugung des Gerichts habe der Betriebsrat seine gesetzlichen Pflichten grob dadurch verletzt, dass er die Zusammenarbeit mit der Personalleitung verweigerte, unzutreffende Aussagen über den Arbeitgeber anderen Arbeitnehmern gegenüber getätigt habe und in teilweise rechtsmissbräuchlicher Art und Weise gerichtliche Verfahren gegen das Unternehmen einleitete, ohne zuvor mit ihm verhandelt zu haben. Gegen die Entscheidung kann der Betriebsrat Rechtsmittel einlegen. Erst mit der Rechtskraft der Entscheidung ist der Betriebsrat tatsächlich aufgelöst.

(red)