Berufungsverhandlung am Landgericht Wuppertal Angeklagter will alles, nur nicht aus der U-Haft

Wuppertal/Solingen · Im „Bauhaus“ war ihm ein Winkelschleifer aus dem Ärmel seiner Jeansjacke gefallen. Direkt vor den Augen der Kassiererin. Und das alles nur, weil ihm ein anderer Kunde unbeabsichtigt den direkten Durchmarsch durch den Kassenbereich versperrt hatte.

Angeklagter aus Solingen will alles, nur nicht aus der U-Haft
Foto: dpa/Oliver Berg

Dass er das mit 154 Euro teure Werkzeug stehlen wollte? Daran ließ der 51-jährige Solinger keinen Zweifel. Er war gerade aus der Haft entlassen worden, der Valentinstag stand vor der Türe. Er habe seiner Frau etwas schenken wollen, und auch seinen Kindern.

Geschenke für den Nachwuchs kaufen mit Geld, das aus einem Diebstahl herrührt? Der gute Wille in allen Ehren – da verfiel die Berufungsrichterin dann doch in Stirnrunzeln. Das sollte mit fortschreitendem Prozess auch nicht mehr aufhören, denn der verlief untypisch. Zu sechs Monaten Haft hatte das Amtsgericht den Angeklagten wegen der Winkelschleifer-Geschichte verurteilt. Weil er auch noch mehrere hundert Hyaluron-Ampullen in einer Apotheke hatte mitgehen lassen, gibt es bereits eine Vorverurteilung von acht Monaten Haft. Gegen beide Urteile war der Angeklagte in Berufung gegangen – und das nicht etwa, damit die Strafe im Berufungsverfahren reduziert wird. Im Gegenteil: Er fühle sich in der U-Haft nach eigener Aussage so wohl, das er keinesfalls in eine normale Haftanstalt verlegt werden möchte. Das aber würde drohen, wenn die Urteile rechtskräftig werden würden. Und diese Rechtskraft wiederum lässt sich am besten dadurch verhindern, dass man selbst immer wieder Rechtsmittel einlegt und die Sache dadurch in die Länge zieht.

„Ich werde hier kein Urteil rechtskräftig werden lassen“, ließ der 51-Jährige die Berufungsrichterin wissen. Einweisung in den Maßregelvollzug wegen seines Drogenkonsums? Nö, das geht gar nicht. In der U-Haft habe er gute Gespräche und den Plan, sich nach der Entlassung „endlich zu verhalten wie ein erwachsener Mensch“.

Am Ende machte die Berufungsrichterin keinen Hehl daraus, dass der 51-Jährige nur unnötige Gerichtskosten produziere. Sie verwarf dessen Berufung und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil. Eigentlich hätte die Berufung in der Sache mit dem gestohlenen Hyaluron gleich im Anschluss verhandelt werden sollen – da allerdings waren die Ladungsfristen zu knapp und der Verteidiger hatte keine Zeit. Vermutlich war das ganz im Sinne des Diebes.

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