Angeklagter aus Solingen soll 83-Jährige betrogen haben Freispruch aus Mangel an Beweisen

Schwere Vorwürfe gegen einen 37 Jahre alten Angeklagten aus Solingen.

Angeklagter aus Solingen soll 83-Jährige betrogen haben
Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Er soll 2015 eine 83 Jahre alte Seniorin um 15.700 Euro betrogen haben. Gemeinsam mit einem Komplizen habe er der Frau per Anruf Ermittlungen der Polizei vorgetäuscht: Sie habe womöglich Falschgeld im Haus und müsse alles Papiergeld „zur Kontrolle“ an einen Abholer übergeben. Am Donnerstag sprach das Amtsgericht in Wuppertal den Mann frei. Der mutmaßliche Komplize, der einzige Belastungszeuge, hatte widersprüchlich ausgesagt. Der vorsitzende Richter begründete: „Ich glaube den Vorwurf. Aber für eine Verurteilung reicht das nicht.“

Erste Ermittlungen einer Sonderkommission waren im Herbst 2015 nach einer weiteren Tat in Merscheid angelaufen. Den Solinger Angeklagten hatte der mutmaßliche Haupttäter erstmals am Rand des folgenden Großverfahrens 2017 vor dem Landgericht Wuppertal belastet. Er hatte zugegeben, die 83-Jährige als angeblicher Kommissar von seinem Handy aus angerufen zu haben.

Außergewöhnlich: Statt Tatzeugen und Sachverständigen erschienen Richter des Landgerichts und Staatsanwälte im Zeugenstand. Sie sagten über ihr früheres Verfahren aus. Der mutmaßliche Haupttäter habe erst nach Monaten erklärt: „Mir ist eingefallen, dass ein Schwager dabei war. Ich will reinen Tisch machen.“ Dann habe er Namen und Geburtsdatum des 37-Jährigen genannt. Der bestritt die Tat. „Ich habe Streit mit dem, mit der ganzen Familie, weil ich mich nicht an deren krummen Touren beteilige.“ Der mutmaßliche Haupttäter beschuldige ihn falsch.

Die Schöffen und Richter Trechow werteten die Aussagen des Belastungszeugen als zu schlecht. Dem Angeklagten hielt der Richter vor: „Die Tat war menschlich das Allerletzte. Die Frau ist daran zu Grunde gegangen. Was das moralisch bedeutet, werden Sie sich vielleicht eines Tages fragen. Dafür bin nicht zuständig.“

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Tat in Velbert acht Monate Gefängnis beantragt. Sie kann Berufung einlegen. Der mutmaßliche Haupttäter verbüßt derzeit mehr als neun Jahre Haft. Der 37-Jährige sitzt wegen einer anderen Verurteilung ebenfalls in Strafhaft.

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