Solingen Amtsgericht verwarnt jungen Drogen-Dealer

Solingen · Der Vorsitzende Richter am Amtsgericht in Wipperfürth wandte sich mit eindringlichen Worten an den 20-jährigen Angeklagten aus Radevormwald. "Es darf nichts mehr passieren. Sie haben das jetzt selbst in der Hand." Als damals 19-Jähriger hatte er im vergangenen Jahr in einer Jugendhilfeeinrichtung in Solingen versucht, gemeinsam mit anderen Jugendlichen Marihuana im Wert von 250 Euro zu kaufen. Als das Rauschgift dann übergeben wurde, war von den anderen Jugendlichen plötzlich keiner mehr zu sehen, und der junge Mann stand mit den Drogen alleine da.

"Es ist aber auch ziemlich doof, ausgerechnet in einer so eng betreuten Einrichtung Drogen kaufen zu wollen", sagte der Richter. Das Ganze sei strafrechtlich nicht ohne, zumal die Menge des Rauschgifts als nicht gering anzusehen ist.

Dennoch kam der bereits zweimal vorbestrafte 20-Jährige, der für Vergehen in den Jahren 2011 und 2012, die ebenfalls in Solingen passiert waren, wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Diebstahls zu Jugendarresten verurteilt worden war, mit einer Verwarnung und einer sechsmonatigen Betreuungsvorgabe davon. "Ich glaube, dass hier ein anderer Mensch vor uns sitzt", sagte der Amtsrichter, ergänzte aber auch direkt: "Je mehr Böcke Sie aber jetzt schießen, umso mehr Wege verbauen Sie sich in eine vernünftige Zukunft." Noch könne der Richter das Jugendstrafrecht anwenden: "Im Erwachsenenstrafrecht gibt es dann nur Geldstrafe oder Freiheitsentzug", erklärte der Richter dem Angeklagten.

Die Jugendgerichtshilfe attestierte dem jungen Mann, eine gute Prognose gehabt zu haben. "Dieser Vorfall verändert die Prognose natürlich, das ist jetzt nicht so die gute Sache, die hier passiert ist", ergänzte die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte die Verwarnung mit sechs Monaten Betreuung. Der Richter schloss sich dieser Forderung an. Er richtete in seinen Abschlussworten den dringenden Appell an den 20-Jährigen, diese Chance zu nutzen.

(wow)
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