Solingen Altenpflegerin eine Diebesfalle gestellt

Solingen · "Wer klaut, fliegt", brachte es die Richterin am Arbeitsgericht auf den Punkt. Doch bei diesem Verfahren ging es zwischen den beiden Parteien vor allem um Kündigungsfristen und mögliche Gehaltszahlungen und nicht um die im Raum stehenden Verfehlungen der Klagenden.

Ob nämlich der Altenpflegerin, die vor ihrer fristlosen Kündigung im Evangelischen Altenzentrum Ohligs beschäftigt war, vor dem Amtsgericht demnächst der Prozess gemacht wird, damit beschäftigt sich derzeit die Wuppertaler Staatsanwaltschaft. Mitte März sind dort die Akten von der Polizei eingetroffen und werden nun ausgewertet. Vor allem ein Ass meinen die Ermittler gegen die Frau in der Hand zu haben, die neun Jahren in dem Heim arbeitete. Weil vor allem im vergangenen Jahr immer wieder Wertgegenstände von Heimbewohnern und Mitarbeitern weg gekommen waren – zuletzt eine Geldbörse am 27. Dezember 2010 – , stellte man der Frau, die man für die Diebin hielt, am 14. Januar eine Falle. Sie hatte man im Visier, weil immer nur dann etwas weg kam, wenn sie im Dienst war. Neben Geld verschwand auch Schmuck.

Präparierte Geldscheine im Kuvert

Und so sah die Diebesfalle aus, zu der die Polizei geraten hatte: Auf dem Schreibtisch im Dienstzimmer wurde ein Kuvert deponiert, der Geldscheine enthielt. Diese waren im Vorfeld mit einer Chemikalie behandelt worden. Als der Briefumschlag tatsächlich vom Tisch verschwunden war, griffen die Beamten zu und wiesen an den Händen der Altenpflegerin den verräterischen Stoff nach. Die Überführte verwies darauf, dass sie den Umschlag in den Tresor gelegt habe, doch von dem Geld fand sich dort keine Spur. Mit ihrer Kündigung, die am 24. Februar folgte, wurde sie zudem vom Dienst freigestellt.

Auch wenn die Arbeitsrichterin es für einen schwerwiegenden Vorwurf hält, gestohlen zu haben, geht es bei diesem Verfahren vor dem Arbeitsgericht nur am Rande um den Tatvorwurf. Es geht vor allem um die Frage, ob die fristlose in eine ordentliche Kündigung umgewandelt wird, wie lange die Frist noch läuft und ob der Gekündigten bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist ein drastisch reduziertes Gehalt gezahlt wird.

Marc Westkämper als Anwalt des verklagten Altenheimes ließ keinen Zweifel daran, dass auf keinen Fall der Eindruck erweckt werden soll, dass Diebstahl auch noch belohnt werde. Würde allerdings vor dem Amtsgericht ein Freispruch raus springen, sehe die Sachlage schon wieder anders aus. "Dann wird meine Mandantin auf Wiedereinstellung klagen", führte der Rechtsbeistand der Altenpflegerin aus. Nun haben beide Parteien zwei Wochen Zeit, zu prüfen, ob man vor dem Arbeitsgericht eine gütliche Einigung hinbekommt.

(RP)
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