Verkehrssicherheit Fußgänger haben „Vorfahrt“

Mitte · Polizeiaktion: Beim Abbiegen und an Kreisverkehren müssen Autofahrer den Fußgängern den Vortritt lassen. Darauf hat die Polizei am Mittwoch in der Solinger Innenstadt aufmerksam gemacht.

 Die Polizei verteilte an der Ecke Bergstraße / Kasernenstraße Infoflyer an Autofahrer.

Die Polizei verteilte an der Ecke Bergstraße / Kasernenstraße Infoflyer an Autofahrer.

Foto: Michael Tesch

 Das Verhältnis von Autofahrern und Fußgängern ist bisweilen schwierig  weswegen die Polizei jetzt den Versuch gestartet hat, mit einer gezielten Aktion das Miteinander zu verbessern und die Verkehrssicherheit vor allem für die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.

So wiesen die Beamten des Verkehrskommissariats beim auch für Solingen zuständigen Polizeipräsidiums Wuppertal am Mittwoch zahlreiche Autofahrer darauf hin, dass sie beim Abbiegen den Fußgängern den Vortritt lassen müssen. „Dazu sind die Autofahrer, selbst wenn ein Zebrastreifen fehlt, sowohl beim Links-, als auch beim Rechtsabbiegen und an Kreisverkehren verpflichtet“, sagte Polizei-Verkehrssicherheitsberater Uli Schmidt bei der Aktion, die am Vormittag an der Ecke Bergstraße / Kasernenstaße sowie nachmittags am Dreieck in der City stattfand. Beide Punkte waren gewählt worden, weil es an ihnen viele Missverständnisse gibt.

Dabei mussten die von der Polizei angehaltenen Autofahrer diesmal aber keine Knöllchen fürchten. Stattdessen gab es – je nach Verhalten – Infos oder Lob. 2019 kam es in Solingen zu 29 Abbiegeunfällen mit verletzten Fußgängern.

(or)
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