33-jähriger Solinger wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt Bewährungsstrafe nach Messerstich

Solingen · Der Familienstreit soll schon länger geschwelt haben. Am 2. April 2018 soll er dann in der Sportsbar „Zum Opa“ in Wald eskaliert sein. Dort soll der 33-jährige Angeklagte auf seinen Cousin getroffen sein, und prompt sei es wieder losgegangen mit dem Streit.

 Das Landgericht in Wuppertal.

Das Landgericht in Wuppertal.

Foto: dpa/Jan-Philipp Strobel

Ein Wort gab das andere – am Ende sollen die beiden Streithähne von einem Schwager und dem Wirt getrennt worden sein. Der Angeklagte soll mit seiner Familie auf einen nahegelegenen Spielplatz gelaufen sein.

Derweil war sein „Kontrahent“ ins Auto gestiegen, und fast schien es so, als sei die Sache erledigt. Dann allerdings soll es sich der Autofahrer anders überlegt haben und umgekehrt sein, um den Cousin auf dem Spielplatz erneut zur Rede zu stellen. Bei laufendem Motor – und am Ende offenbar erfolglos. Stattdessen eskalierte die Lage und gipfelte in einem Messerangriff. Es war der Mann, der mit seiner Familie auf den Spielplatz gelaufen war, der am Ende zum Messer gegriffen haben soll. Damit soll er seinem Cousin in die linke Seite des Rückens gestochen und ihn unterhalb der Lunge getroffen haben. Das Opfer scheint Glück im Unglück gehabt zu haben – die zwei Zentimeter lange Stichwunde soll nur oberflächlich gewesen sein. Zwischenzeitlich soll der Angeklagte noch gerufen haben: „Ich bringe Dich um.“

Nachdem der Verletzte vom Tatort geflohen war, soll ihn der alkoholisierte Angeklagte verfolgt haben. Erst der Sprung des Opfers auf das Dach eines fremden Autos und das Eingreifen von Zeugen soll den Angreifer zum Innehalten gebracht haben. Mehrere Tatzeugen sollen ihn davon abgehalten haben, weiter auf sein Opfer loszugehen.

Im Februar wurde der 33-jährige Solinger wegen gefährlicher Körperverletzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Nun hätte am Landgericht Wuppertal die Berufung verhandelt werden sollen. Der Berufungsrichter hatte noch vor Prozessbeginn klargestellt, dass der Angeklagte mit dem erstinstanzliche Urteil gut weggekommen sei: Die Anklage hätte in Anbetracht der Sachlage auch von einem versuchten Tötungsdelikt ausgehen können.

Am Ende wurde die Berufung verworfen – der 33-Jährige hatte sich zwar am Vortag noch selbst aus der Psychiatrie entlassen, war aber dennoch nicht zur Verhandlung gekommen. Seine Verteidigerin hatte mit ihm telefoniert, auf sie habe er einen verwirrten Eindruck gemacht. Weitere Streitigkeiten scheinen dennoch nicht zu drohen – das Opfer lebt mittlerweile in Italien.

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