Fotos 2009: Schwangere entführt und missbraucht - das Urteil
Im Prozess um die Entführung und Vergewaltigung der schwangeren 16-jährigen Janine aus Solingen hat das Gericht den Angeklagten Stefan G. im Oktober 2009 zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Eine Sicherungsverwahrung gibt es nicht. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine elfjährige Haftstrafe für den Angeklagten gefordert.
Der 29-jährige Solinger habe sich der Geiselnahme und der besonders schweren Vergewaltigung schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Kregel im Landgericht Wuppertal.
Die Nebenklage hatte 13 Jahre plus Sicherungsverwahrung gefordert.
Der Anwalt des Angeklagten, Karl-H. Lauterbach, (rechts) plädierte für eine Haftstrafe von zehn Jahren.
Dem 29-Jährigen wurde zur Last gelegt, die 16-Jährige im Mai in Solingen auf ihrem Schulweg überfallen und gewaltsam in seine Wohnung verschleppt zu haben.
Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn am 29. September ein Geständnis abgelegt.
Die 16-Jährige, die im vierten Monat schwanger war, wurde den Angaben zufolge vier Tage in der Wohnung gefangen gehalten.
Als der Mann die Wohnung verließ, gelang der Jugendlichen die Flucht. Sie war bereits als vermisst gemeldet worden.
Jörg (rechts) und Ulrike S., Eltern von Janine, mit Anwalt Hendrik Prahl vor der Verhandlung.
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