Rommerskirchen Wann darf Netto bauen?

Rommerskirchen · Ob es auf der Bahnstraße eine Querung geben wird, ist fraglich. Eine Regelung der Zufahrt zum künftigen Netto-Parkplatz ist eine Voraussetzung, damit der Discounter eine Baugenehmigung erhält.

 Der neue Netto-Markt in Eckum lässt noch auf sich warten, der Discounter will aber auf jeden Fall vor Weihnachten eröffnen.

Der neue Netto-Markt in Eckum lässt noch auf sich warten, der Discounter will aber auf jeden Fall vor Weihnachten eröffnen.

Foto: Archiv

Der am Steinbrink geplante Netto-Markt wird aller Voraussicht nach spätestens Ende November oder Anfang Dezember öffnen: Laut Bürgermeister Albert Glöckner möchte das Unternehmen nämlich in jedem Fall "das Weihnachtsgeschäft noch mitnehmen." Damit möglichst bald mit dem Bau begonnen werden kann, sind allerdings noch einige Voraussetzungen nötig.

Dies gilt insbesondere für den nötigen Umbau der Bahnstraße: Auf ihr soll eine Linksabbiegespur eingerichtet werden, damit der künftige Parkplatz besser zu erreichen ist. Gespräche darüber werden in diesen Tagen auf allen nötigen Ebenen geführt, denn mit den bisherigen Planungen zeigten sich die Lokalpolitiker nicht zufrieden.

So sprach sich der Rat vor einigen Wochen dafür aus, den gegenüber dem geplanten Parkplatz liegenden Parkstreifen entlang der Bahnstraße, der 2,50 Meter breit ist, nur wenig zu reduzieren.

Zudem soll eine "Überweghilfe" entstehen, ähnlich der Variante, wie es sie beim Aldi-Markt gibt. Alternativ käme auch ein Zebrastreifen in Betracht, der im Bereich der Kreuzung Bahnstraße/ Steinbrink/Heimchesweg geschaffen werden könnte. Ob sich dieses Vorhaben allerdings verwirklichen lässt, ist nach den Worten von Baudezernent Hans-Josef Schneider fraglich: Zebrastreifen würden "immer abgelehnt" und auch eine Querung wie bei Aldi sei nicht zu realisieren.

Die Feinabstimmungen laufen noch, ein abschließendes Gespräch mit dem Investor ist Schneider zufolge bereits terminiert worden: "Noch sind wir nicht durch die Tür", beschreibt Schneider den aktuellen Stand der Dinge. Zwischen der Gemeinde und dem Investor soll es nun eine vertragliche Regelung für die Erschließung des Geländes geben.

Deren Eckpunkte bilden die Kostenfreiheit für die Gemeinde, "ein Parkstreifen in einer verkehrstauglichen Breite "und eine Querung, soweit rechtlich und technisch möglich", wie es kürzlich im Planungsausschuss schon merklich zurückhaltender hieß.

Über die Ergebnisse will die Verwaltung demnächst im Rat berichten. Die Lösung der Erschließungsfrage ist die Bedingung für die Erteilung der Baugenehmigung durch den Rhein-Kreis Neuss. Albert Glöckner zufolge ist "zunächst auch eine Teilbaugenehmigung denkbar." Klagen wird dagegen Frank Neunzig, dem das Haus am Steinbrink 1 gehört.

Neunzig kritisiert, dass nach dem Abriss des Genossenschaftssilos offensichtlich schon damit begonnen worden sei, die Voraussetzungen für die nötigen Fundamente zu schaffen. Die ohne Genehmigung erfolgten Arbeiten seien allerdings schon bald eingestellt worden, berichtet der Hauseigentümer.

(NGZ/rl)
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