Post in Rommerskirchen Im Darknet verkaufte Waffen über Postfiliale im cap verschickt

Rommerskirchen · Davor, für Straftaten instrumentalisiert zu werden, sind die Mitarbeiter der Post nicht gefeit. In besonderem Maße gilt dies offensichtlich in jüngster Zeit für die Postfiliale von Ferdinand Zellekens im Center am Park (cap).

Mitarbeiterinnen hatten zu Jahresbeginn verschiedene Trickbetrügereien an älteren Menschen verhindern können, später tat die Überwachungskamera gute Dienste.

„Die Polizei hat in diesem Jahr zweimal wegen der Überwachungskamera angefragt. Einmal ging es um Drogen und einmal um Waffen“, erzählt Manuela Braselmann. Die Aufzeichnungen der Kamera in puncto Waffen spielen derzeit eine Rolle als Beweismaterial in einem vor dem Kölner Landgericht laufenden Verfahren gegen einen Volljuristen aus Pulheim. Im Darknet soll sich der laut Anklage unter dem Pseudonym „Mike Bravo“ als Waffenhändler betätigt haben. Ein Zollfahnder berichtete in dieser Woche vor dem Landgericht, dem Angeklagten eine Falle gestellt zu haben, wobei Scheinkäufe getätigt wurden. Die Ermittler verfolgten die versendeten Pakete zurück. Eines davon wurde in Rommerskirchen aufgegeben – und zwar von der Frau des Angeklagten.

Den hatte das Amtsgericht nach einem Geständnis bereits zu einer zweieinhalbjährigen Haftstraße wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz verurteilt. Wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet, beschuldigt der Pulheimer nach dem Widerruf seines Geständnisses nunmehr seine inzwischen von ihm geschiedene Ehefrau, den Handel im Darknet betrieben zu haben. Zugriff auf seinen Rechner, mit dem der Handel betrieben wurde, habe sie gehabt, sagte der Angeklagte voraus.

Um Karabiner-Gewehre für 1000 Euro das Stück ging es bei dem via Darknet abgewickelten Handel ebenso wie um Schnellfeuergewehre, so genannte Pumpguns, für 4000 Euro. All dies inklusive der passenden Munition. Bei einer Hausdurchsuchung war die Polizei in reichem Maß fündig geworden. Der Angeklagte ist Jäger und hat eine Waffenbesitzkarte. Zudem ist er Rechtsanwalt, dem bei einer Verurteilung der Verlust seiner Zulassung droht.

Der Verteidiger des Angeklagten verwies vor Gericht darauf, dass das erstinstanzliche Urteil auf der Grundlage des Geständnisses ergangen sei. Nach dem Widerruf gebe es keinen Beweis für seine Täterschaft. Für den Prozess hat das Landgericht mehrere Verhandlungstage angesetzt.

(S.M.)
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