Rommerskirchen Tierschutzverein schlägt Vergleich über 60.000 Euro aus

Rommerskirchen · Das Landgericht hatte im Erbschaftsstreit eine Einigung vorgeschlagen. Das Urteil soll nun am 17. März verkündet werden.

Das Rommerskirchener Tierheim muss damit rechnen, dass statt der 130.000 Euro, die es sich ursprünglich aus der Erbschaft eines Gönners erhofft hatte, nur etwas mehr als die Hälfte fließen werden. Womöglich sogar noch weniger.

Am Freitag verhandelte die 11. Zivilkammer des Landgerichtes Mönchengladbach unter der Vorsitzenden Richterin Almut Oudijk einen Erbschaftsstreit, dessen Auslöser bereits Jahrzehnte zurückliegt: Wolfgang Busse, früherer Ingenieur bei Rheinbraun, setzte 1979 ein Testament auf und hinterlegte es beim Amtsgericht Düren, in dem er seine Frau Ursula als Vorerbin und den Tierschutzverein für den Kreis Neuss als Nacherben einsetzte. Das heißt, was nach dem Tod der Ehefrau von Busses Erbe noch übrig war, sollte an das Tierheim in Oekoven gehen. Da jedoch bei Wolfgang Busses Tod im August 1983 niemand von dem Testament wusste, wurde Ehefrau Ursula zunächst zur Alleinerbin bestimmt. 2010 öffnete das Amtsgericht Düren routinemäßig das seit über 30 Jahren dort lagernde Testament und brachte den Streit ins Rollen. 2011 verkaufte Ursula Busse das gemeinsame Haus in Grevenbroich. Die Hälfte der 280.000 Euro aus dem Erlös standen also dem Tierschutzverein zu, abzüglich des Geldes, das Busse bis zu ihrem Tod zwei Jahre später noch ausgab. Wie hoch diese Ausgaben waren, darüber herrscht nun Uneinigkeit.

Aufgrund des sehr komplexen Sachverhaltes bot Richterin Oudijk den beteiligten Parteien einen Vergleich an. Das Gericht habe errechnet, dass von dem Erbe Wolfgang Busses noch etwa 72.000 Euro übrig sein könnten. Daher schlug sie vor, dass die beklagte Erbengemeinschaft dem klagenden Tierheim 60.000 Euro zahlen sollte, um das Verfahren zu den Akten legen zu können.

Dem Anwalt der Beklagten, Stephan Vieregge, erschien dieser Betrag zu hoch: "Ich bin mir zu 80 Prozent sicher, dass meine Mandaten darauf nicht eingehen werden", sagte er. Der Kläger-Anwalt Alexander Wohlnick lehnte nach Rücksprache mit der Vorsitzenden des Tierschutzvereins, Ute Wegener, ihrer Stellvertreterin Monika Kowatznik und Kassierer Rüdiger Wegener die Offerte des Gerichtes als zu niedrig ab. Nun geht er davon aus, dass dem Tierheim bei einem Urteilsspruch zumindest die vom Landgericht selbst ermittelten 72.000 Euro zuerkannt werden. Schlimmstenfalls könnte der Betrag aber auch niedriger als die 60.000 Euro ausfallen, wenn die Beklagten nachweisen können, dass weniger Geld übrig ist, als bisher bekannt. "Das wäre allerdings etwas merkwürdig, denn bei einer vorherigen Offenlegungsklage gab die Gegenseite an, keine weiteren Unterlagen zu besitzen", so Wohlnick. Das Urteil soll am Freitag, 17. März, verkündet werden.

(NGZ)
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