Friedhof in Rommerskirchen Segen für das Sternenkinderfeld

Rommerskirchen · Auf dem Friedhof Am Teebaum werden tot geborene Kinder bestattet. Auch Eltern aus anderen Kommunen können dieses Angebot, das kostenfrei ist, nutzen.

 Das Grabfeld für Sternenkinder auf dem Friedhof Am Teebaum ist jetzt eingesegnet worden.

Das Grabfeld für Sternenkinder auf dem Friedhof Am Teebaum ist jetzt eingesegnet worden.

Foto: Gemeinde

Das sogenannte Sternenkinder-Grabfeld auf dem Friedhof Am Teebaum hat jetzt den kirchlichen Segen bekommen. Auf dem Ende des vergangenen Jahres angelegten Areal können nicht nur in Rommerkirchen wohnende Eltern ihr tot geborenes Kind würdig bestatten lassen. Die feierliche Segnung übernahm nun Pfarrer Meik Schirpenbach.

Die Initiative zur Verwirklichung des Grabfeldes ging von dem 2016 gegründeten Vereins „Stille Geburten“ aus, zu dessen Zielen unter anderem die würdige Bestattung tot geborener Kinder zählt. „Es war für alle ein emotionaler und bewegender Moment“, sagte die  Vorsitzende Petra Friese zur Segnung. Rund 35 Mitglieder haben sich dem Verein „Stille Geburten“ inzwischen angeschlossen. Fast ebenso viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer fanden sich zu der Zeremonie ein – unter ihnen Rommerskirchens Bürgermeister Martin Mertens, der in seiner Rede auf die wichtige Arbeit des Vereins einging. Die Bestattung ist für die Eltern totgeborener Kinder kostenfrei.

Bei der gemeinsamen Suche von Verein und Gemeinde hatte sich eine Fläche auf dem Friedhof „Am Teebaum“, dem größten innerhalb des Gemeindegebiets, als die am besten geeignete für ein solches Gräberfeld erwiesen. Der Bürgermeister unterstützt den Verein seit dessen Gründung, bei der er als Schirmherr fungierte. „Petra Friese und die übrigen Mitglieder von ,Stille Geburten‘ leisten einen wichtigen Beitrag für viele Betroffene, die damit nun auch einen konkreten Ort für ihre Trauer gefunden haben“, so der Bürgermeister.

Den Durchbruch für den Wandel im Umgang mit „Sternenkindern“ hatte im Jahr 2009 eine Petition von Elterninitiativen an den Bundestag erzielt. Inzwischen wird tot geborenen Kindern ein Persönlichkeitsrecht attestiert, wodurch sie unter den grundgesetzlichen Schutz der Menschenwürde fallen. Heute bietet das Personenstandsrecht die Möglichkeit, die Geburt zwecks Beurkundung anzuzeigen. Das Kind hat damit auch rechtlich existiert und die Eltern werden als solche anerkannt.

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