Vorschlag der Gemeinde Rommerskirchen Steuerbefreiung für Tierheim-Hunde

Rommerskirchen · Die Gemeinde schlägt vor, Hunde, die aus dem Tierheim geholt werden, ein Jahr nicht zu versteuern. Das soll die Vermittlungszahlen erhöhen.

Gute Nachrichten für alle Rommerskirchener, die über die Anschaffung eines Hundes nachdenken: Um die Vermittlungszahlen von Hunden aus dem Tierheim zu erhöhen, schlägt Bürgermeister Martin Mertens in der nächsten Sitzung des Rates am 23. Mai eine Änderung der Hundesteuersatzung vor. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, für zwölf Monate auf die fällige Hundesteuer zu verzichten, um einen Anreiz zu schaffen, Hunde aus dem Tierheim in Oekoven zu „adoptieren“.

Gleich zwei positive Effekte sollen sich durch diese Änderung ergeben, so Mertens: „Dadurch soll einerseits eine Entlastung des Tierheimes in Oekoven erreicht werden, andererseits kann die Übernahme eines Hundes aus einem Tierheim in ein privates Umfeld nur dem Wohl des Hundes dienen. Wir wollen damit den Tierschutz fördern.“ Eine Ausnahme wird es allerdings geben: Hunde, die nach dem Landeshundegesetz als gefährlich eingestuft werden, sollen keine Steuerbefreiung erhalten.

„Wir freuen uns, wenn einer unserer Schützlinge ein neues Zuhause findet“, heißt es auf der Homepage des Tierheims Oekoven, das der Tierschutzverein für den Rhein-Kreis Neuss trägt. Dessen neuer Vorsitzender Benjamin Pasternak möchte unter anderem die Öffentlichkeitsarbeit intensivieren und die Arbeit mehr vorstellen. 200 bis 300 Tiere leben zurzeit im Tierheim Oekoven, darunter 45 Hunde, 120 Katzen, aber auch Exoten wie Schlangen, Bartagamen oder Schildkröten sowie Nager und die beiden Schweine Borsti und Quieki. „Unsere Tierpflegekräfte in der Tiervermittlung sind erfahren in der Beratung neue Tierbesitzer“, beschreibt der Tierschutzverein, dass die Vermittlung der Tiere an geeignete Besitzer im Ermessen dieser Mitarbeiter liegt.

Formal muss für die Steuerbefreiung im ersten Jahr die Hundesteuersatzung der Gemeinde vom 24. November 1997 entsprechend geändert werden, wenn die Ratsmitglieder dem Vorschlag zustimmen. Finanzielle Einbußen erwartet Bürgermeister Mertens nicht durch die geplante Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim: „Umso weniger Tiere dort untergebracht sind, desto weniger muss die Gemeinde für diese Unterbringung zahlen.“

Im Juli 2018 waren in Rommerskirchen insgesamt 1456 Hunde steuerlich registriert. Der „normale“ jährliche Hundesteuersatz liegt bei 78 Euro je Hund – bzw. 90 oder 102 Euro pro Hund, sobald zwei oder mehr gehalten werden. Für einige Rassen, zum Beispiel Rottweiler oder American Bulldogs, müssen die Halter deutlich mehr bezahlen (195 Euro, bzw. 225 und 255 Euro). Für gefährliche Hunde im Sinne des Gesetzes (z.B. American Staffordshire Terrier oder Bullterrier) gelten seit 2013 erhöhte Steuersätze in Rommerskirchen: Bei einem Tier 390 Euro, bzw. 450 und 510 Euro). Fragen zur Hundesteuer beantwortet die Gemeinde unter 02183 80055.

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