Politik in Rommerskirchen Übertragungen aus dem Ratssaal im Test

Rommerskirchen · Die Gemeinde will an einem Modellprojekt des Landes teilnehmen, durch das digitale und hybride Sitzungen des Rats und seiner Ausschüsse eine rechtssichere Grundlage erhalten sollen.

 Blick in den Rommerskirchener Ratssaal. Künftig könnte die Anwesenheit der Ratsmitglieder nicht mehr unbedingt nötig sein.

Blick in den Rommerskirchener Ratssaal. Künftig könnte die Anwesenheit der Ratsmitglieder nicht mehr unbedingt nötig sein.

Foto: L. Hammer

Die Corona-Pandemie hat die kommunalpolitische Arbeit verändert – auch in Rommerskirchen. Zuletzt fanden Sitzungen in der Schützenhalle Anstel statt, weil dort der Sicherheitsabstand zur Vorbeugung gegen die Ausbreitung des Virus besser eingehalten werden konnte als im angestammten Ratssaal im Rathaus. Zuvor hatte es in Rommerskirchen aber auch diverse digitale Rats- und Ausschusssitzungen gegeben. In der Regel saßen Verwaltungsvertreter dabei im Ratssaal, Politiker waren von zu Hause zugeschaltet (Hybridmodell). Der Nachteil: Die Ergebnisse dieser Sitzungen waren aus rechtlichen Gründen „tendenziell ungültig“ und  mussten noch einmal formell bestätigt werden.

Gäbe es künftig eine Rechtsgrundlage für solche Sitzungen, könnten jedoch von vornherein gültige Entscheidungen getroffen werden. Um hybride bzw. digitale Sitzungen juristisch wasserdicht zu machen, muss vor allem gewährleistet sein, dass die Ratsmitglieder sicher abstimmen können. Darum geht es bei einem Projekt des Landes, für das Rommerskirchen gemeinsam mit zwei weiteren kreisangehörigen und sechs kreisfreien Kommunen in Nordrhein-Westfalen als Modellkommune ausgewählt worden ist. „Wir verfügen ja auch bereits über Erfahrungen in diesem Bereich“, sagt Bürgermeister Martin Mertens, der schon im Juli Interesse am Projekt bekundet hatte.

„Inhaltlich geht es insbesondere um die Gestaltung der technischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine den demokratischen Prinzipien folgende Durchführung von digitalen und/oder hybriden Sitzungen der demokratisch gewählten Organe auf der kommunalen Ebene“, heißt es in einem Schreiben von Ina Scharrenbach, NRW-Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, an den Bürgermeister. Dass es mit der Teilnahme geklappt hat, wertet Mertens als „ganz großen Erfolg. Immerhin haben wir die Möglichkeit, an der Ausarbeitung, Gestaltung und Entwicklung von Kommunalverfassungsrecht aktiv mitzuarbeiten“.

Der besondere Fokus der Gemeinde soll – vermutlich eben aufgrund ihrer Erfahrungen – auf der Entwicklung hybrider Sitzungen liegen. Keineswegs solle es dabei um die Einführung eines „Rats-TV“ gehen, versichert Mertens. Beim Rats-TV würden Sitzungen ungefiltert „nach draußen“ in die Öffentlichkeit übertragen, jeder könnte zusehen. Eine abgespeckte Version hatten zuletzt die Rommerskirchener Grünen vorgeschlagen. Sie wollten Übertragungen denjenigen zugänglich machen, die sich zuvor angemeldet haben. Mit der Teilnahme am Modellprojekt will der Bürgermeister nach eigener Aussage ausdrücklich nicht dem örtlichen Ältestenrat vorgreifen, der sich demnächst intensiv mit der Frage digitaler Übertragung von Sitzungen beschäftigen soll.

Ein Hauptteil des Modellprojekts besteht darin, technische Standards und verbindliche Verfahrensregeln zu entwickeln. Zwei Punkte müssen besonders intensiv geprüft werden: (Geheime) Abstimmungen müssen sicher ablaufen können, und bei nicht-öffentlichen Beratungen muss Vertraulichkeit gewahrt sein. Geklärt werden müssen auch Rechtsfolgen, wenn in Sitzungen technische Probleme auftauchen sollten.

Eine wichtige Rolle spielt der Datenschutz. Vorbehalte gegen eine Live-Übertragung aus Sitzungen sollen berücksichtigt werden. Grundsätzlich hatten die Rats- und Ausschussmitglieder in Rommerskirchen die Nutzung digitaler Medien positiv aufgenommen, urteilt die Gemeindeverwaltung. Bürgermeister Mertens sieht hybride Sitzungen nicht zuletzt als Möglichkeit, Beruf, Familie und kommunalpolitisches Engagement besser vereinbaren zu können. „So würden wir auch mehr Menschen die Chance geben, ein politisches Amt übernehmen zu können. Wer zum Beispiel Kinder beaufsichtigen müsste, könnte dann trotzdem dabei einer Rats- oder Ausschussitzung folgen, weil er oder sie nicht im Ratssaal anwesend sein müsste.“

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