Ärger in Rommerskirchen FDP und Rathaus streiten um Mobilstation

Eckum · Die Verwaltung hält einen Finanzierungsvorschlag der FDP für ein illegales Bankgeschäft.

Der Bau der Mobilstation sollte so etwas wie das „Sahnehäubchen“ auf der 2017 offiziell abgeschlossenen Sanierung des Bahnhofs werden. Zwischen der Gemeindeverwaltung und dem FDP-Fraktionsvorsitzenden Stephan Kunz ist ein heftiger Streit um die Finanzierung der Mobilstation  entbrannt, die neben einer Bäckerei und einem Kiosk unter anderem auch Büroräume und eine Fahrradstation beherbergen soll.

Entzündet hat sich der Disput an einem kurz nach der Juli-Sitzung des Rats gestellten Antrag der FDP-Fraktion, die sich für eine andere Finanzierung ausspricht. Kunz wirft der Gemeinde vor, auf dem von ihr favorisierten Weg Steuergelder zu verschwenden, Rechtsamtsleiter Gregor Küpper hingegen spricht unter Verweis auf die Aufsichtsbehörden von „einem illegalen Bankengeschäft“, das Kunz empfehle.

Kunz’ Antrag zielt darauf ab, die Mobilstation über einen zinsgünstigen Kommunalkredit realisieren zu lassen. Den soll die Gemeinde aufnehmen und mit einem Aufschlag an die ihr gehörende Entwicklungsgesellschaft weiterleiten. Bei der Finanzierung der Rettungswache sei sie ebenso verfahren, was ihr Kunz zufolge einen „Finanzierungsvorteil von mehreren 10.000 Euro“ eingebracht habe.

Hier liegt der Kern des Problems, denn aus Sicht der Gemeinde sind beide Projekte nicht zu vergleichen. Der Unterschied: Während die Rettungswache zur Daseinsvorsorge gehöre und damit in den originären Zuständigkeitsbereich der Gemeinde, handelt es sich Gregor Küpper zufolge bei der Mobilstation gerade „nicht um eine klassische Aufgabenerledigung einer Kommune, sondern um eine Investition, vergleichbar einem Geschäftshaus.“

Für Stephan Kunz besteht die Frage „lediglich“ darin, „ob für die Erfüllung der Aufgabe ein allgemeines öffentliches Interesse besteht. Und wenn die Gemeinde das jetzt bei der Mobilstation verneint, führt sie alle bisherigen Maßnahmen rund um die Mobilstation, also auch deren Errichtung, ad absurdum.“

Kunz weiter: „Ein unerlaubtes Bankgeschäft wäre es nur, wenn die Darlehensaufnahme durch die Roki GmbH einem Einlagengeschäft gleich käme, also um die Einnahme fremder Gelder durch die Roki GmbH durch Dritte, auch als Publikum bezeichnet. Diese Einlagengeschäfte sind erlaubnispflichtig durch die BaFin.“ Als alleinige Gesellschafterin der Entwicklungsgesellschaft könne die Gemeinde dieser auch  ein Gesellschafterdarlehen zur Verfügung stellen, sagt er.  Nichts anderes enthalte auch ein Runderlass des NRW-Innenministeriums von 2014 wonach eine Weitergabe von Krediten der Gemeinde an ihre alleinige Tochtergesellschaft möglich sei.

Einen weiteren positiven Effekt seines Vorschlags sieht Kunz in der größeren Transparenz. „Rommerskirchens Schulden tauchen dort auf, wo sie hingehören. Bei der Gemeinde, und nicht bei einem Tochterunternehmen versteckt. Daran hat die Verwaltung aber offenbar kein Interesse, wofür sie dann auch gerne mal knapp 100.000 Euro Steuergelder verschwendet.“

Gregor Küpper macht demgegenüber geltend, dass „die Rechtsauffassung der Gemeinde sowohl von der Kommunalaufsicht als auch von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) geteilt wird. Gerade letztere weise „mit Nachdruck  darauf hin, dass die Weitergabe von Kommunalkrediten für Projekte, die nicht ausschließlich der Daseinsvorsorge dienen, sehr restriktiv gehandhabt wird.“ Für Küpper „ist unverständlich, dass Herr Kunz, der beruflich eng mit dem Finanzwesen vertraut sein sollte, einen solchen Vorschlag machen kann. Wir werden uns als Verwaltung nicht der Gefahr aussetzen, von den Aufsichtsbehörden mit dem Vorwurf illegaler Bankgeschäfte konfrontiert zu werden.“ Den Vorwurf mangelnder Transparenz bei der Entwicklungsgesellschaft könne Kunz nicht ernsthaft erheben: „Als Mitglied ihres Aufsichtsrats kennt er den Schuldenstand sehr gut.“

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