Kommunalwahl in Rommerskirchen Wahlbezirke sind neu zugeschnitten

Rommerskirchen · In fünf der 16 Rommerskirchener Wahlbezirke nahm der Wahlausschuss Änderungen vor.

 Einem ordnungsgemäßen Verlauf der Kommunalwahl am 13. September steht nichts mehr entgegen.

Einem ordnungsgemäßen Verlauf der Kommunalwahl am 13. September steht nichts mehr entgegen.

Foto: dpa/Ina Fassbender

 Der Verfassungsgerichtshof NRW hat mit einer viel beachteten Entscheidung auch dem Wahlausschuss des Gemeinderats eine Extrasitzung beschert. In der wurden die Wahlbezirke noch einmal neu zugeschnitten. Damit hat die Gemeinde das Risiko beseitigt, dass die Kommunalwahl am 13. September im Nachhinein angefochten werden könnte.

Idealerweise sollten bei einer (Kommunal)-Wahl in allen Wahlbezirken gleich viele Wahlberechtigte wohnen. Da dies in der Realität nicht möglich ist, galt bislang eine Abweichungsklausel, wonach die durchschnittliche Wählerzahl eines Bezirks um 25 Prozent unter- oder überschritten werden durfte. Die bisherige Abweichungsklausel ist durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofs hinfällig geworden ist.

In dem am 20. Dezember vorigen Jahres ergangenen Urteil hat der Verfassungsgerichtshof nämlich nicht allein den Verzicht auf eine Stichwahl bei Bürgermeistern und Landräten für verfassungswidrig erklärt, sondern auch die 25- Prozent- Klausel gekippt.  Nach der neuen Rechtsprechung darf nur noch um 15 Prozent von der durchschnittlichen Zahl der Wahlberechtigten abgewichen werden. Etwaige Rechtfertigungsgründe, dies dennoch zu tun, sind für die Kommunen an hohe Hürden geknüpft.

 Der Wahlausschuss hat dem nun Rechnung getragen und die 16 Wahlbezirke im Sinne der 15-Prozent-Klausel „begradigt“, obwohl schon bisher lediglich in Sinsteden der 15-Prozent-Wert mit 19,2 Prozent überschritten wurde. Immerhin fünf Wahlbezirke sind von der Neueinteilung betroffen, wobei es nach Auskunft von Dezernent Hermann Schnitzler letztlich aber „nur um einige Straßenzüge“ ging, die anderen als ihren bisherigen Wahlbezirken zugeordnet wurden.  So wurden 22 Wähler , die an der Gohrer Straße (B 477) wohnen,  vom Wahlbezirk in Anstel dem von Nettesheim und Frixheim zugeordnet.  Die größte Änderung gab es in Vanikum, wo 77 an der Conengasse wohnende Wähler  jetzt zum Wahlbezirk Sinsteden/Gewerbegebiet zählen.  Angesichts des Durchschnittswerts von 831 Wählern pro Bezirk dürfen nun höchstens  956 und müssen mindestens 707 Wähler in einem realen Wahlbezirk wohnen.  Die höchste Abweichung im Gemeindegebiet gibt es in Ramrath-Villau mit etwas über zwölf Prozent.

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