Bahndamm in Rommerskirchen Reiter müssen Pferdeäpfel entfernen

Rommerskirchen · Reiten auf dem Bahndamm ist erlaubt, doch Exkremente dürfen nicht liegen bleiben.

 In Rommerskirchen gibt es zurzeit Diskussionen über Pferde und deren Hinterlassenschaften, zum Beispiel auf dem Bahndamm.

In Rommerskirchen gibt es zurzeit Diskussionen über Pferde und deren Hinterlassenschaften, zum Beispiel auf dem Bahndamm.

Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Eine lebhafte Diskussion bescherte dem Bau- und Grünflächenausschuss jetzt eine Reiterin, die nach eigenen Angaben auf dem Bahndamm von einem bisher Unbekannten bedroht wurde. Der vertrat den Standpunkt, dass Reiten auf dem Bahndamm verboten sei, bedrohte sie mit einem Knüppel und kündigte der Reiterin zufolge an, sich bei der nächsten Begegnung einer Waffe zu bedienen. Die Reiterin verweist demgegenüber zu Recht auf die seit 2018 geänderte Gesetzeslage. Ein Schreiben der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Kreises Neuss, worin ihr attestiert wird, rechtmäßig zu handeln, führt sie nach eigenem Bekunden seither immer mit sich.

Im Bau- und Grünflächenausschuss ging es nicht primär um die Erlaubnis, auf dem Bahndamm zu reiten, denn an dem Landesgesetz kann die Gemeinde nichts ändern. Norbert Wrobel (Bündnis 90/Die Grünen) hatte die Frage aufgeworfen, wie es um die Exkremente der Pferde bestellt sei. Wrobel zufolge habe die Reiterin Passanten gegenüber, die sie auf die Rossäpfel aufmerksam machten, erklärt, dass es sich dabei um „Natur" handele. Was nicht allein Norbert Wrobel etwas unbefriedigend findet. Zwar sei der Bahndamm für Reiter freigegeben, zugleich stelle er jedoch einen „Erholungsraum für alle anderen" dar. In einem Brief an die Verwaltung beschrieb Norbert Wrobel, wie unangenehm der Kontakt mit Pferdekot für Radfahrer, Passanten mit Kinderwagen oder Spaziergänger sein könne.

So eindeutig die Rechtslage bei der generellen Erlaubnis fürs Reiten ist, so eindeutig ist sie auch mit Blick auf die Hinterlassenschaften der Vierbeiner, wie Tiefbauamtsleiter Rudolf Reimert betonte. Er verwies auf eine „Ordnungsbehördliche Verordnung für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Rommerskirchen". Sie regelt und konkretisiert die Verordnung eine Reihe von Tatbeständen, die höherrangige Gesetze zum Teil offen lassen. Aus Paragraf 5 geht hervor, dass auch die Exkremente von Pferden im öffentlichen Raum von den Haltern entfernt werden müssen. Auffanggeräte, mit denen die Pferde beim klassischen Wiener Fiaker ausgestattet sind, dürften kaum in Betracht kommen. Bezweifelt wurde am Rande der Sitzung auch, ob es richtig gewesen sei, den im Bereich von Anstel und Evinghoven sehr engen Bahndamm fürs Reiten freizugeben. Immerhin: Verbotsschilder, die für Irritationen gesorgt hatten, wurden entfernt.

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