Unterschriftensammlung in Rommerskirchen Rat unterstützt Volksinitiative gegen Straßenbaubeiträge

Rommerskirchen · Die Straßenbaubeiträge für Anwohner sind für viele Bürger ein Ärgernis. Der Bund der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen hat eine Volksinitiative gestartet mit dem Ziel, dass die Beiträge abgeschafft werden.

 SPD-Chef Heinz Peter Gless hofft auf viele Unterschriften.

SPD-Chef Heinz Peter Gless hofft auf viele Unterschriften.

Foto: SPD Rommerskirchen

Alle im Rommerskirchener Gemeinderat vertretenen Fraktionen unterstützen diese Initiative. Der örtliche SPD-Fraktionsvorsitzende Heinz Peter Gless hat nun in einer Pressemitteilung die Termine veröffentlicht, an denen sich auch die Bürger beteiligen und in Unterschriftenlisten zur Abschaffung der Beiträge eintragen können.

Nach Vereinbarung mit Bürgermeister Martin Mertens finden die Abstimmungen im Foyer des alten Rathauses an der Bahnstraße 51 zu folgenden Zeiten statt: Donnerstag, 21. Februar, von 16 bis 18 Uhr; Samstag, 23. Februar, 10 bis 12 Uhr; Donnerstag, 7. März, 16 bis 18 Uhr; Samstag, 9. März, 10 bis 12 Uhr. Zu den genannten Terminen werden Ratsmitglieder aus den Fraktionen die Aktion beteiligen „und selbstverständlich auch für entsprechende Fragen und Anregungen rund um die Thematik Straßenbaubeiträge und dem Wunsch nach Abschaffung zur Verfügung stehen“, schreibt Heinz Peter Gless. Und der Sozialdemokrat fügt hinzu: „Wir hoffen auf zahlreiche Besucherinnen und Besucher zu den angegebenen Zeiten im Rathaus der Gemeinde und eine breite Unterstützung für die gemeinsame Zielsetzung des Bundes der Steuerzahler NRW und des Rates der Gemeinde Rommerskirchen.“ In der vergangenen Woche waren bei der Ratssitzung mit der Etatverabschiedung für 2019 und 2020 auch bereits Unterschriften gesammelt worden.

Derzeit ist Nordrhein-Westfalen das einzige westdeutsche Bundesland, das die Städte und Gemeinden immer noch verpflichtet, die Abgabe zu erheben. Werden bei vorhandenen Straßen, Wegen und Plätzen zum Beispiel Fahrbahn, Geh- oder Radweg, Parkstreifen oder Beleuchtung erneuert, verbessert oder erweitert, muss aktuell der Beitrag gezahlt werden. Von diesen Abgaben sind nicht nur Eigentümer, sondern im Rahmen der Umlage auch Mieter betroffen.

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