Lärmschutz Hoffnung für lärmgeplagte Anwohner?

Eckum · Die Kosten für die Nachrüstung nahe an den Bahngleisen liegender Wohnhäuser übernimmt der Bund zu 75 Prozent. Einen Schallschutzwall lehnt die Bahn ab - aus Effizienz- wie Kostengründen. Nicht alle Anwohner sind von diesen Aussichten begeistert.

Vor genau einem Jahr wurde mit der offiziellen Inbetriebnahme des Aufzugs der offizielle Schlusspunkt unter die seit 2014 währende Sanierung des Bahnhofs gesetzt. Gleichwohl gibt es nach wie vor einige „Nachhutgefechte“, deren Wurzeln weitaus älteren Datums sind. „Seit geraumer Zeit häufen sich die Klagen von Anwohnern an der Bahnstrecke Köln-Mönchengladbach im Bereich Rommerskirchen Eckum“, sagt Rathaussprecher Elmar Gasten. Wie stets in solchen Fällen geht es um die Lärmbelastung von Menschen, die mehr oder weniger nahe an den Gleisen wohnen. Nach einem Treffen von Bürgermeister Martin Mertens und Werner Lübberink, dem Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn AG für das Land Nordrhein-Westfalen, gibt es indes laut Gasten begründete Hoffnung auf Besserung.

Werner Lübberink wurde begleitet von Oliver Faber, Projektleiter Lärmsanierung bei der DB Netz AG. Dieser konnte die Ergebnisse des Schalltechnischen Gutachtens für die Strecke im Bereich der Gemeinde Rommerskirchen vorstellen. Das Gutachten wurde im Rahmen des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes durch ein unabhängiges Ingenieur-Büro erstellt. Dem Lärmsanierungsprogramm liegen Regelungen und Richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zugrunde, die bei der Umsetzung möglicher Schallschutzmaßnahmen von der DB AG zwingend anzuwenden sind.

In dem Gutachten werden für den Bereich Rommerskirchen so genannte „passive Lärmsanierungsmaßnahmen“ für die betroffenen Wohnhäuser vorgeschlagen. Die baulichen Sanierungskosten, etwa für. Schallschutzfenster, werden dabei zu 75 Prozent vom Bund übernommen, einen Eigenanteil von 25 Prozent muss der betroffene Eigentümer übernehmen. Die bauliche Umsetzung der Maßnahmen könnte nach aktuellem Planungsstand frühestens ab 2020 erfolgen. Um den Prozess mit den Anwohnern in Gang zu setzen, wird das von der Bahn beauftragte Ingenieurbüro rechtzeitig Kontakt mit den Eigentümern aufnehmen. Die von einigen Anwohnern favorisierte Schallschutzwand ist gemäß den Richtlinien des Lärmsanierungsprogramms nicht förderfähig, erläuterten Werner Lübberink und Oliver Faber. Gründe dafür sind die relativ geringe Anzahl an förderfähigen Wohnungen und die relativ niedrige akustische Wirkung einer Schallschutzwand in diesem Bereich im Verhältnis zu den Baukosten einer Schallschutzwand. Die liegen bei über einer Million Euro, wobei Rommerskirchen nicht allein wäre mit einer solchen Forderung. So hat die gleichfalls an der Strecke Köln-Mönchengladbach liegende Gemeinde Jüchen schon vor mehr als einem Jahrzehnt einen solchen Schutzwall für die Jüchener Ortsdurchfahrt gefordert bis heute vergeblich.

„Die Meinung der DB AG, dass wir das Ergebnis des Gespräches als Hoffnung betrachten, teilen wir ganz und gar nicht“, sagt Walter Grubert, einer der betroffenen Anwohner. „Wir werden mit dem Bürgermeister Anfang des Jahres weiterführende Gespräche führen. Auf dem Ergebnis dieses Gespräches beruht unsere Hoffnung“, so Grubert.

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