Ausnahmeregelung in Rommerskirchen Nachtruhe bleibt teils eingeschränkt

Rommerskirchen · Bei Brauchtumsveranstaltungen wie Schützenfesten und Kirmes soll es in Rommerskirchen weiterhin Ausnahmegenehmigungen geben – auch bei den Ausschankzeiten, die dann länger sein dürfen.

 Bei Schützenfesten darf es in Rommerskirchen ausnahmsweise länger laut sein als zu „normalen“ Zeiten.  Archivfoto: Melanie Zanin

Bei Schützenfesten darf es in Rommerskirchen ausnahmsweise länger laut sein als zu „normalen“ Zeiten. Archivfoto: Melanie Zanin

Foto: Melanie Zanin (MZ)

Die Menschen in Rommerskirchen verstehen es zu feiern, das haben sie in der Vergangenheit schon oft bewiesen. Dass das mit Lärm verbunden sein kann, liegt auf der Hand. Und auch, dass das mitunter denjenigen nicht gefällt, die nicht an Festivitäten teilnehmen oder aus unterschiedlichen Gründen ihre Ruhe haben wollen. Nichtsdestotrotz ist Politik und Verwaltung daran gelegen, das Brauchtum in Rommerskirchen zu schützen. Eine Sondergenehmigung, dass die Nachtruhe zu bestimmten Anlässen wie Schützenfesten und Kirmes verkürzt werden kann, lief jetzt aus, ebenso die Ausnahmegenehmigung zur Verlängerung der Ausschankzeiten. Doch der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung umgehend die Verlängerung beschlossen.