Verkehr in Rommerskirchen Mehr Sicherheit für Radler und Fußgänger an der L 280

Anstel · Der Kreis hat die Straße „entschärft“ und in einem Teilabschnitt Tempo-70-Schilder aufstellen lassen. Dafür hatte sich Anwohner Ernst Primosch eingesetzt. Er hätte sich die Geschwindigkeitsbegrenzung allerdings für einen größeren Bereich gewünscht.

 Anwohner Ernst Primosch vom Ziegelhof in Anstel hatte sich für die Tempobegrenzung eingesetzt.

Anwohner Ernst Primosch vom Ziegelhof in Anstel hatte sich für die Tempobegrenzung eingesetzt.

Foto: Stefan Schneider

Ernst Primosch hatte sich große Sorgen gemacht. Immer wieder musste der Anwohner vom Ziegelhof in Anstel mitansehen, wie es auf der angrenzenden Landstraße 280 zu gefährlichen Situationen für Fahrradfahrer und Fußgänger gekommen war, die die Straße auf Höhe Ziegelhof überqueren wollten. „Unglaublich, ja fast kriminell“ nannte es der gebürtige Österreicher, dass auf der L 280 zwischen Anstel und Dormagen auf einem Stück 100 km/h erlaubt seien, obwohl dort ein Radweg kreuzt und eine Abzweigung ohne Abbiegespur zum Wohngebiet Gut Barbarastein besteht. Der Rhein-Kreis hat Primoschs Sorge als berechtigt eingestuft. Mittlerweile ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h für den Abschnitt zwischen Anstel und Am Ziegelhof angeordnet und ausgeschildert worden. Kreissprecher Benjamin Josephs erklärt: „Als Voraussetzung dafür lagen die Querungssituation Radwanderweg und allgemeine Radfahrerquerung vor, ebenso die unübersichtliche und gefährliche Radfahrerführung auf der Fahrbahn der L280 entlang eines kurvenreichen, topographisch kritischen und unübersichtlichen Lößhohlwegs.“

Anwohner Primosch hatte sich gewünscht, dass die Tempobegrenzung bis zum Knechtstedener Wald angeordnet würde. Denn bei der Zufahrt zu Gut Barbarastein sei es bereits zu Unfällen gekommen. Diesem Anliegen wurde nicht entsprochen. Zwar hatte der Landesbetrieb Straßen NRW zunächst auch dort Tempo-70-Schilder angebracht, musste diese aber wieder abbauen. Die Schilder waren nicht angeordnet worden. Kreissprecher Josephs liefert die Begründung: „Der Abschnitt der L280 zwischen ‚Am Ziegelhof’ und Knechtstedener Wald ist gut ausgebaut, einsehbar und auch hinsichtlich des Unfallaufkommens nicht auffällig. Die Voraussetzungen für eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist daher dort nicht gegeben.“ Der Kreis beobachte die Situation aber.

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