Nachbarschaftsstreit in Rommerskirchen Der Hahn „Simaul“ darf weiter krähen

Rommerskirchen · Das Landgericht Mönchengladbach hat im Nachbarschaftsstreit endgültig zu Gunsten des Hahns entschieden.

 Rolf und Waltraud Moser sind froh, dass der Gerichtsstreit um Hahn „Simaul“ ein Ende hat.

Rolf und Waltraud Moser sind froh, dass der Gerichtsstreit um Hahn „Simaul“ ein Ende hat.

Foto: Andreas Woitschützke

„Simaul", der Hahn von Rolf und Waltraud Moser, darf auch künftig in deren Garten krähen. Das Landgericht Mönchengladbach hat jetzt die Berufung einer hiergegen klagenden Nachbarin zurückgewiesen und eine Revision ausgeschlossen. Damit ist der seit zwei Jahren währende Nachbarschaftsstreit in vollem Umfang zugunsten der Mosers entschieden.

Die sehen das Urteil „nicht als Triumph, sondern mit Erleichterung", wie Waltraud Moser sagt. „Gottseidank, dass uns soviel Natur erhalten geblieben ist und unsere Kinder nicht in den Zoo müssen, um einen Hahn krähen zu hören.“

Die 5. Zivilkammer des Landgerichts unter Vorsitz von Jörg Koewius bestätigte das am 30. August 2018 ergangene Urteil des Amtsgerichts in vollem Umfang. Die drei Berufsrichter haben einstimmig entschieden. „Nach den bindenden Feststellungen des Amtsgerichts ist die Hahnenhaltung in der Lebensumgebung der Parteien ortsüblich", heißt es in dem Urteil. Beim Ortstermin am 7.August 2018 habe „das Amtsgericht ohne Verfahrensfehler ... festgestellt, dass das Krähen des streitgegenständlichen Hahns keine wesentliche Lautstärke erreicht". Im Schlafzimmer der Klägerin und ihres Mannes sei das Hahnenkrähen „bei geöffnetem Fenster lediglich als leises Hintergundgeräusch wahrzunehmen". Ein Verstoß gegen das Landesimmissionsschutzgesetz liege daher nicht vor. Die Revision, also die Prüfung etwaiger Rechtsfehler, hat das Landgericht verworfen, da es dem Rechtsstreit keine grundsätzliche Bedeutung beimisst, und dies auch nicht der Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung diene.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens lag bei 5000 Euro. Die Kosten tragen die Klägerin und ihr Mann jeweils zur Hälfte. Das Ehepaar Moser freut sich nicht zuletzt über den Rückhalt in der Bevölkerung. „Dank fürs Durchhalten" habe es in den vergangenen beiden Jahre von mancher Seite gegeben. Bei einer Zählung haben die Mosers ermittelt, dass es in Ramrath und Villau mindestens 14 Haushalte insgesamt 121 Hühner gibt.

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