Klimaschutz in Rommerskirchen Ermäßigung für grüne Dächer ist schon Realität

Rommerskirchen · Grüne und UWG hatten sich bei ihrem Antrag auf eine alte Satzung bezogen. Weitere Vergünstigungen für Gründachbesitzer wurden jetzt aber im Umweltausschuss mehrheitlich abgelehnt.

 Begrünte Dächer verringern die Überflutungsgefahr, können Hitze mildern und sind vorteilhaft für den Erhalt der Artenvielfalt.

Begrünte Dächer verringern die Überflutungsgefahr, können Hitze mildern und sind vorteilhaft für den Erhalt der Artenvielfalt.

Foto: SAMLA FOTOAGENTUR

Kuriosum in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Tier- und Klimaschutz: Der Antrag von Grünen und UWG-Ratsfrau Ulrike Sprenger erwies sich als überholt – die gewünschte Ermäßigung bei der Niederschlagswassergebühr für Besitzer von begrünten Dächern ist in Rommerskirchen nämlich bereits seit November 2019 Wirklichkeit, wie die Gemeindeverwaltung klarstellte. Und im vergangenen Jahr hatte der Rat die entsprechende Satzung für die Niederschlagsgebühren dahingehend ergänzt, dass für Gründächer ein Abflussbeiwert von 0,6 festgelegt worden war (Der Abflussbeiwert gibt den Teil des Niederschlagswassers an, der nach einem Regen abfließt.).

Laut Verwaltung war dies rechtlich überprüft und so zur Umsetzung vorgeschlagen worden. Eine kleinteiligere und somit weiter differenzierte Unterteilung etwa dahingehend, dass besonders aufnahmefähige Gründächer mehr Gebührenvorteile mit sich brächten als weniger aufnahmefähige (zum Beispiel auf der Grundlage der Dicke der Grünschicht) biete aus Sicht der Verwaltung für den Gebührenzahler keine nachhaltige Verbesserung, weil die Ersparnis nur wenig ins Gewicht falle. Zudem würde eine weitergehende Differenzierung für die Verwaltung zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit bei der Erstellung der Gebührenbescheide führen. Darauf hatten in der Ausschusssitzung auch RommerskirchensRechtsbeistand Andreas Berstermann und Rechtsdezernent Gregor Küpper hingewiesen. Zudem habe der Gebührenzahler „in jedem Fall die Möglichkeit, ein Grundstück gänzlich vom Kanalnetz abzubinden und so die Leistungsgebühr in Gänze einzusparen“.

Gunnar Dykstra von den Grünen wollte sich damit nicht zufrieden geben. Er verwies darauf, dass es in anderen Städten für Gründächer durchaus eine Differenzierung gebe: Je aufnahmefähiger ein Gründach, desto höher die Ermäßigung für den Hauseigentümer. „Dormagen hat zum Beispiel einen Abflussbeiwert von 0,5, in Köln gibt es eine dreifache Staffelung nach Schichtdicke“, erläuterte Dykstra. Er halte die Argumentation der Gemeindeverwaltung deshalb für vorgeschoben. Am Ende blieb es jedoch bei der aktuellen Satzung mit einem Abflussbeiwert von 0,6 – gegen die Stimmen von Dykstra und seiner Parteikollegin Katharina Janetta. Juliane Böttcher (CDU) enthielt sich.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort