Betreuung in Rommerskirchen Entlastung für Geringverdiener bei OGS-Beiträgen

Rommerskirchen · Bis zu einem Bruttojahreseinkommen von 30.000 Euro fallen künftig keine Beiträge mehr an.

 Die Beiträge zur Betreuung im Offenen Ganztag werden zum 1. August geändert.

Die Beiträge zur Betreuung im Offenen Ganztag werden zum 1. August geändert.

Foto: Rheinische Post/Stephan Meisel (mei)

Eltern mit geringem Einkommen, deren Kinder die Betreuungsangebote des Offenen Ganztags in einer der drei Rommerskirchener Grundschulen wahrnehmen, dürfen sich freuen: Mit Wirkung ab dem 1. August dieses Jahres werden alle die unter ihnen entlastet, deren Bruttojahreseinkommen einen Betrag von 30.000 Euro nicht überschreitet. Bisher lag die Einkommensgrenze bei 20.000 Euro brutto im Jahr. Wer vergleichsweise viel verdient, muss allerdings etwas mehr bezahlen.

Der Jugendhilfeausschuss hat die Elternbeitragstabelle dazu in einigen Punkten geändert. Es gibt jetzt insgesamt eine neue Staffelung. Sie stellt sich wie folgt dar (Monatsbeiträge jeweils für das erste Kind): Eltern mit einem Bruttojahreseinkommen bis 37.000 Euro fallen nun in die unterste Beitragsstufe. Sie müssen wie bisher 60 Euro monatlich bezahlen. Momentan gilt die unterste Beitragsstufe noch für Eltern mit einem Bruttomonatseinkommen in Höhe von 25.000 Euro, die zurzeit noch mit einem Beitrag in Höhe von 35 Euro pro Monat veranschlagt werden. Künftig ist die OGS für sie frei.

Unverändert bleiben die Monatsbeiträge für die Einkommensgruppen bis 50.000 Euro (weiterhin 80 Euro im Monat), bis 62.000 Euro (90 Euro), bis bis 74.000 Euro (100 Euro) und bis 86.000 Euro (110 Euro). Danach gab es bislang für höhere Einkommen nur noch die Stufe über 86.000 Euro, die mit 120 Euro monatlich für das erste Kind zu Buche schlug. Neu sind nun eine Stufe für Eltern mit Bruttojahreseinkommen bis 98.000 Euro (120 Euro Monatsbeitrag) und – als höchste Stufe – eine für Eltern mit einem Bruttojahreseinkommen, das einen Betrag in Höhe von 98.000 Euro übersteigt. Sie werden mit einem Monatsbeitrag in Höhe von 130 Euro zur Kasse gebeten.

Unterdessen erhielt die Gemeindeverwaltung nach der Mitteilung, dass die Elternbeiträge für Kindertagesstätten, Offene Ganztagsschulen sowie die Beiträge fürs Mittagessen für April 2020 wegen der Corona-Krise nicht erhoben werden, Anfragen von Eltern, ob die Beiträge für die Mittagsverpflegung an den Caterer gespendet werden können. „Da die Gemeinde direkt nicht spenden kann, wurde den Eltern angeboten, dass dieser Betrag, nach Abgabe einer schriftlichen Erklärung, an den Förderverein weitergeleitet wird und von dort an den Caterer gespendet wird“, teilte Gemeindesprecher Elmar Gasten mit. Wer diesem Beispiel folgen wolle, könne die entsprechende Erklärung per E-Mail an das zuständige Amt für Schule, Kinder und Jugend senden (monika.lange@rommerskirchen.de) Die Beiträge würden dann an den Förderverein weitergeleitet.

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