Energiesparen in Rommerskirchen Rommerskirchen bezuschusst „Balkonkraftwerke“ mit je 100 Euro

Rommerskirchen · Die vom Finanzausschuss beschlossene Förderung für die Solar-Steckanlagen zur Energiegewinnung aus Sonnenlicht richtet sich vor allem an Menschen mit geringerem Einkommen.

 So sehen die sogenanntes Balkonkraftwerk es. Aus handelt sich um Solarsteckanlagen zur Stromgewinnung aus Sonnenlicht. (Symbolbild)

So sehen die sogenanntes Balkonkraftwerk es. Aus handelt sich um Solarsteckanlagen zur Stromgewinnung aus Sonnenlicht. (Symbolbild)

Foto: dpa/Stefan Sauer

Die Zuschüsse der Gemeinde Rommerskirchen für sogenannte „Balkonkraftwerke“ können in Kürze abgerufen werden.

Im Januar hatte der Haupt-und Finanzausschuss ein Förderprogramm für 150 Stecker-Solaranlagen bis maximal 600 Watt Wechselrichterleistung aufgelegt.Die Anschaffung solcher „Balkonkraftwerke wird mit jeweils 100 Euro pro Anlage bezuschusst. Im Gemeindeetat 2023 stehen dafür 15.000 Euro zur Verfügung. Zielgruppe sind insbesondere Personen und Familien mit niedrigerem Einkommen, die durch eine solche Förderung langfristig entlastet werden könnten. Der Ausschuss war mit den Stimmen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und des Bürgermeisters dem vorausgegangen Antrag der CDU mit geringfügigen Änderungen gefolgt. Gegen den Antrag hatte die FDP gestimmt.

Anträge zur Bezuschussung einer Stecker-Solaranlage können beim Steueramt der Gemeinde eingereicht werden. Für deren Bewilligung gelten folgende Bedingungen:

- Das Solarkraftwerk hat eine Wechselrichter-Leistung von maximal 600 Watt.

- Die Auszahlung des Zuschusses von 100 Euro erfolgt erst nach Vorlage der Rechnung und der Anschlussbestätigung durch den Energieversorger.

- Das Solarkraftwerk dient nur zur Erzeugung von Elektrizität für den Eigenverbrauch.

- Es muss sich um eine Erstanlage handeln, zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Antragsteller keine weitere Anlage betreiben. Das Solarkraftwerk darf nur auf oder am vom Antragsteller bewohnten odegenutzten Eigentum oder Mietobjekt innerhalb des Gemeindegebiets Rommerskirchen verwendet werden. Es muss mindestens fünf Jahre an der genannten Anschrift betrieben werden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Gesamtfördersumme beträgt 15.000 Euro und ist auf 150 Anträge begrenzt. Eingereicht werden müssen die Rechnung für das neue Balkonkraftwerk in Kopie, die Anschlussbestätigung des Energieversorgers, aus der eine ordnungsgemäße Anmeldung hervorgeht, technische Daten zum Wechselrichter, sofern dies aus Rechnung oder Unterlagen des Energieversorgers nicht hervorgeht und die Bestätigung des Eintrags der Anlage im Marktstammdatenregister.

Der eventuell erforderliche Beschluss einer Eigentümergemeinschaft oder die Bestätigung des Vermieters zum Anbringen eines Solarkraftwerkes muss schon mit dem Antrag eingereicht werden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular nebst Anlagen ist  zu richten an  Gemeinde Rommerskirchen, Rechtsamt, Bahnstraße 51, 41569 Rommerskirchen oder an Foerderung@rommerskirchen.de

(NGZ)
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