Windkraft in Rommerskirchen Gemeinde bleibt kritisch

Rommerskirchen · Mit dem neuen Landesentwicklungsplan ist das Muhretal nicht zu „retten“.

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der NRW-Landtag kürzlich den neuen Landesentwicklungsplan (LEP) verabschiedet. Darin sind auch Regelungen enthalten, die den planerischen Umgang der Kommunen mit Windkraftprojekten regeln. Deren weithin bekannteste ist die Regelung, wonach Windräder einen Mindestabstand von 1500 Metern zu Wohngebieten einhalten sollten.

Diesen Abstand haben Windkraftskeptiker und Bürgerinitiativen in den vergangenen Jahren immer wieder gefordert. Ist dies nun der Durchbruch für die Gemeinde und die gegen die Nutzung des Muhretals zwischen Nettesheim und Oekoven kämpfende Bürgerinitiative? Rechtsamtsleiter Gregor Küpper ist da sehr zurückhaltend: „Einen Entwurf hat es schon im Februar gegeben. In der jetzigen Fassung des LEP ist es dabei geblieben, dass 1500 Meter Abstand als Grundsatz und nicht als Ziel festgelegt worden sind“, sagt er. De facto handele es sich um keine zwingende Vorschrift, sondern um eine „Soll“-Regelung, „und die unterliegt der Abwägung“, erläutert Küpper.

Dabei hat der Jurist durchaus Verständnis für das Vorgehen des Landtags. Der habe angesichts der starken Privilegierung privater Windkraftbetreiber im Bundesbaugesetzbuch  auf eine nicht abwägbare Zielvorgabe verzichtet, weil dieses dem höherrangigen Bundesrecht zuwider gelaufen wäre.

Dass der neue LEP der Gemeinde in ihrem Rechtsstreit mit der Bezirksregierung  unmittelbar nützlich sein könnte, glaubt Gregor Küpper nicht. Seit gut einem Jahr ist beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Klage der Gemeinde anhängig, die auf die bislang von der Bezirksregierung verweigerte Genehmigung ihres Flächennutzungsplans abzielt.

Die Ausweisung potenzieller Zonen für die Windkraft geht der Bezirksregierung nicht weit genug. Insbesondere, dass das „Muhretal“ fehlt, ist offenbar ein Stein des Anstoßes. Rat und Verwaltung wollen die bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche, auch wegen ihres Freizeitwerts als größter zusammenhängender Naturfläche im 60 Quadratkilometer großen Gemeindegebiet, von Windrädern möglichst frei halten. Andererseits hat ein Windkraftbetreiber schon vor vier Jahren hier größere Flächen gekauft.

Die Gemeinde möchte die nötige Abwägung in eigener Regie vornehmen und kämpft vor dem Verwaltungsgericht nicht zuletzt auch um eine Rückgewinnung ihrer Planungshoheit. „Wir wollen den Freiraum, selbst gestalten zu können“, sagt Gregor Küpper. Von der Bezirksregierung fordert er, „den neuen LEP zum Anlass zu nehmen, den Kommunen den Abwägungsspielraum zu lassen, den diese brauchen, um Windkraft vertretbar planen zu können.“ Für wünschenswert  hielte er es auch, wenn sich die Regionalräte noch einmal damit beschäftigen würden.“

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